Wie wird man Ausbildungsbetrieb?

Die Investition in die betriebliche Berufsausbildung lohnt sich für Unternehmen, da es eine optimale Maßnahme darstellt, um geeignete Nachwuchskräfte zu gewinnen. Betriebe haben vielfältige Möglichkeiten eine betriebliche Berufsausbildung maßgeschneidert zu gestalten. Das Duale System bietet zahlreiche Berufsbilder, um für allen Branchen und Einsatzbereichen passende Berufe anbieten zu können. Zudem lassen sich diese grundlegenden Berufsbilder durch Wahlbausteine und Zusatzqualifikationen individuell anpassen. Die dualen Ausbildungsberufe sind damit eine grundlegende Basis moderner Personalentwicklung, um die nachhaltige Entwicklung eines Unternehmens zu sichern und flexibel einsetzbare Mitarbeiter zu gewinnen.
Die Ausbildungsberater der IHK Gießen-Friedberg stehen Ihnen bei den Vorüberlegungen, der Planung und Umsetzung der betrieblichen Berufsausbildung mit Rat und Tat zu Seite.
Einige grundlegende Fragen können Sie bereits vor der Kontaktaufnahme mit den Ausbildungsberatern klären, z. B.:
Kann ich mir eine Ausbildung leisten?
Die betriebliche Berufsausbildung ist eine Investition, die auch mit Kosten verbunden ist. Allerdings zeigen die Erfahrungswerte von ausbildenden Betrieben, dass den notwendigen Ausbildungskosten (Ausbildungsvergütung, Personalkosten Ausbildungspersonal, Anlage- und Sachkosten) auch zahlreiche Erträge (erwirtschaftete Leistungen des Auszubildenden) gegenüberstehen – in der Regel sind diese Erträge schnell größer als die anfallenden Kosten.
Zusätzlich müssen auch die nicht direkt sichtbaren langfristigen Erträge berücksichtigt werden, die eine Ausbildung erwirtschaftet. Hierzu gehören z. B. reduzierte Beschaffungskosten im Vergleich zur Rekrutierung von ausgebildeten Fachkräften, die Reduzierung von Einarbeitungskosten und der Minimierung des Fehlbesetzungsrisikos.
Welcher Ausbildungsberuf ist geeignet?
Im Ausbildungskonzept des Dualen Systems erfolgt die berufliche Ausbildung an zwei Lernorten, dem Betrieb und der Berufsschule. Der Betrieb übernimmt die Heranführung an die betriebliche Praxis und fördert das praktische Lernen durch das aktive Mitarbeiten. Die Berufsschulen vermitteln das betriebsübergreifende berufsbezogene Wissen. Es gibt ca. 380 anerkannte Ausbildungsberufe im Dualen System (Stand 2010), die kontinuierlich neu geordnet, modernisiert oder neu geschaffen werden. Zusätzlich können Wahlbausteine oder Zusatzqualifikationen ausgewählt werden. Daher sollten zunächst die aktuellen und zukünftigen betrieblichen Anforderungen bzw. Qualifikationen ermittelt werden. Im Anschluss gleicht man diese Anforderungen mit den zur Verfügung stehenden Berufsbildern des Dualen Systems ab und wählt die oder den geeigneten Ausbildungsberuf aus. Sollten sich dabei Fragen ergeben, stehen Ihnen die Ausbildungsberater hilfreich zur Seite.
Ist mein Ausbildungsbetrieb geeignet?
Das Berufsbildungsgesetz fordert, dass
  • die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist, d. h. dass dort alle Ausbildungsinhalte des jeweiligen Ausbildungsberufes gemäß der Ausbildungsordnung intern oder alternativ in einer Verbundausbildung oder in anderen Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vermittelt werden können.
  • die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht, d. h. dies wird in Abstimmung mit den Ausbildungsberatern geklärt.
  • die Einrichtung und Ausstattung des Betriebes für die Berufsausbildung ausreichend ist, d. h. nicht die neueste Ausstattung, aber dem aktuellsten Stand entsprechend.
Der Betrieb sollte also in der Lage sein, die in der Ausbildungsordnung geforderten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten in der Praxis zu vermitteln. Dies muss durch Art und Umfang z. B. der Produktion, des Sortiments oder der Dienstleistung gewährleistet sein. Darüber hinaus muss auch die erforderliche Grundausstattung z. B. an Werkzeugen, Maschinen, Geräten und Bürotechnik vorhanden sein. Sollten Sie das Gefühl haben, dass Ihr Betrieb nicht alle Anforderungen erfüllen kann, dann stehen Ihnen zahlreiche individuelle Lösung zur Verfügung, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Lassen Sie sich von uns beraten.
Verfügen wir über geeignete Ausbilder/innen?
Gemäß Berufsbildungsgesetz darf nur derjenige Auszubildende einstellen, der persönlich geeignet ist. Ausbilden darf nur derjenige, der persönlich und fachlich geeignet ist (§ 28 Abs. 1 BBiG). Wer fachlich nicht geeignet ist oder wer nicht selbst ausbildet, darf Auszubildende nur einstellen, wenn er persönlich und fachlich geeignete Ausbilderinnen und Ausbilder beauftragt (§ 28 Abs. 2 BBiG).
Persönlich nicht geeignet ist, wer: (§ 29 BBiG)
  1. Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder
  2. wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz (BBiG) oder die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.
Fachlich geeignet ist, wer: (§ 30 Abs. 1 und 2 BBiG)
  1. die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Diese weist er nach durch:
    • eine bestandene Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung
oder
  • eine bestandene anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder einer Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung
oder
  • eine bestandene Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung
und
einer angemessenen Zeit praktischer Tätigkeit in seinem Beruf.
sowie
  1. die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind. Diese werden in der Regel durch eine entsprechende Prüfung nachgewiesen (Ausbilder-Eignungspüfung AEVO).
Auch hier gilt, dass im Vorfeld der Kontakt zu den Ausbildungsberatern aufgenommen werden sollte, um die Eignung im Einzelfall zu prüfen.
Sind diese grundlegenden Fragen geklärt, so kann die Suche nach geeigneten Auszubildenden aufgenommen werden.

Bei Fragen können Sie sich an unsere Ausbildungsberater wenden, die Sie unter Ansprechpartner finden.
Stand: 13.01.2023