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Die aktuelle Version des Merkblattes für Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen (Ausgabe 2023) wurde nun veröffentlicht.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist im Bereich der Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft zuständig für die nationale Umsetzung der außenwirtschaftsrechtlichen Regelungen.
Warenlieferungen aus EU-Mitgliedstaaten nennt man "innergemeinschaftliche Erwerbe". Im Gegensatz zu "Einfuhren" oder "Importen" aus Drittländern.