Bürokratieentlastungsgesetz III
Gesetz entlastet Unternehmen und fördert Digitalisierung – weiterer Handlungsbedarf besteht
Nach dem Bundestag hat am 8. November 2019 auch der Bundesrat grünes Licht für das dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) gegeben.
Das Gesetz greift verschiedene Forderungen der IHK-Organisation auf, geht aber noch nicht weit genug. Gerade wichtige Maßnahmen fehlen – darunter die Anhebung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter und die allgemeine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen. Die IHK-Organisation wird nicht lockerlassen und weiter auf eine substanzielle Entlastung der Unternehmen dringen.
Die Kernmaßnahmen des BEG III sind:
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Daneben sieht das Gesetz folgende Einzelmaßnahmen vor:
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