Planungssicherstellungsgesetz

Verlängert bis 31. Dezember 2022

Der Bundestag hat am 20. Mai 2020 das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie beschlossen. Das ursprünglich bis zum 31. März 2021 befristete Gesetz wurde nun bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Damit können weiterhin alle Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren ausschließlich digital erfolgen.
Das Gesetz umfasst folgende wesentlichen Inhalte:
  • der Ersatz ortsüblicher oder öffentlicher Bekanntmachungen durch Ausschreibungen im Internet; Veröffentlichungen in einem Amtsblatt oder einem anderen Printmedium müssen weiterhin erfolgen
  • die Auslegung von Unterlagen kann grundsätzlich im Internet erfolgen, eine Möglichkeit zur „analogen“ Einsichtnahme muss aber weiterhin gegeben sein
  • bei optionalen Erörterungsterminen kann die COVID-19-Pandemie als Grund für einen Verzicht auf die Durchführungen berücksichtigt werden
  • verpflichtende Erörterungstermine können als Online-Konsultation/Telefon-/ Videokonferenz durchgeführt werden, ebenso mündliche Verhandlungen und Antragskonferenzen
  • die Länder können bei Bedarf abweichende Regelungen schaffen
Die Vorhabenträger haben jetzt einen Anspruch darauf, dass ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von der Behörde nicht unbefugt offenbart werden. Sie können der Veröffentlichung im Internet widersprechen, wenn die Gefahr der Verletzung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder wichtigen Sicherheitsbelangen besteht. Außerdem soll geprüft werden, ob sich die Vorgaben bewähren und dann in das Regelverfahren übernommen werden können.
Quelle: DIHK