EU-Mobilitätspaket I
Neue Regelungen für Berufskraftfahrer
Das Paket von EU-Rechts-Änderungen wurde zwar bereits am 8. Juli 2020 beschlossen, doch zahlreiche Regelungen gelten erst ab Februar 2022 oder noch später.
Übersicht zu den Regelungen die im Jahr 2022 Rechtskraft erlangen: |
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Ab 02.02.2022:
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Ab 21.02.2022:
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Ab 21.05.2022:
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Neben diesem ab nächsten Jahr gültigen Regelungen beinhaltet das Mobilitätspaket I weitere Regelungen die erst in den Folgejahren Rechtskraft erlangen werden.
Übersicht zu den Regelungen die in den Jahren 2023-2026 Rechtskraft erlangen: |
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Intelligenter Fahrtenschreiber (2. Generation) Version 2 – ab 2023
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Ausweitung der Mitführungspflicht für Lenk- und Ruhezeitennachweise auf 1 + 56 Tage
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Nachrüstpflichten im Grenzüberschreitenden Verkehr bis 1. Januar 2025
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Fahrtenschreiberpflicht ab 2.501 kg zHm ab 1. Juli 2026
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