Lebensmittelhygiene


Hier finden Sie alle wichtigen Vorschriften und Informationen sowie Arbeitshilfen zur Lebensmittelsicherheit:

Umgang mit Lebensmitteln

Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln ist wesentliche Voraussetzung für eine einwandfreie Qualität, den gesundheitlichen Verbraucherschutz und nicht zuletzt entscheidend für die Existenz des Unternehmens.
Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt keiner nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt sind. Zur Gewährleistung dieser grundsätzlichen Forderung unterliegen Lebensmittel strengen gesetzlichen Regelungen.

Checklisten, Kontrollbücher, Schulungsmaterialien

Zur Gewährleistung einer einwandfreien Qualität der Lebensmittel sind zweckmäßige Eigenkontrollen im Unternehmen auf allen Stufen des Lebensmittelumgangs – vom Wareneingang bis zur Produktabgabe – vorgeschrieben.
Die kostenfreie „Onlinehilfe für Lebensmittelhygiene“ bietet praxistauglich aufbereitete Tipps und Checklisten beispielsweise zum Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln, zum Aufbau eines Hygienekonzeptes und zu den regelmäßig vorgeschriebenen Schulungen.
Bei der DEHOGA Thüringen oder der INTERHOGA können ebenfalls Kontrollbücher, Checklisten und Schulungsmaterialien bestellt werden.

Pflicht zur Belehrung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

Arbeitgeber sind verpflichtet ihre Mitarbeiter, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und aller 2 Jahre zu den Tätigkeitsverboten nach § 42 IfSG und jährlich zur Lebensmittelhygiene nach § 4 LMHV zu schulen. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren.
Mit dem Online-Lernprogramm der IHK Akademie Digital GmbH können diese Wiederholungs-Belehrungen kostengünstig und mit wenig Aufwand abgehalten werden.

Getränkeschankanlagen

Auch bei Getränkeschankanlagen müssen Hygiene und Sauberkeit gewährleistet sein. Für die Einhaltung der Bestimmungen ist der Gastronom verantwortlich.
Nach dem Wegfall der Getränkeschankanlagenverordnung ist die allgemeinverbindliche Lebensmittelhygieneverordnung anzuweden. Da diese sehr allgemeingültig ist, gibt es mehrere Normen, die konkrete Aussagen über die Hygiene bei Getränkeschankanlagen machen. Normen sind jedoch keine verbindlichen Vorschriften. Die sicherheitstechnischen Anforderungen bei Getränkeschankanlagen sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSchiV) geregelt.
Informationen zu Hygienevorschriften, Reinigungsintervallen und Sicherheitsbestimmungen können Sie im Getränkeschankanlagenportal der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) abrufen.
Mehr zum Thema Lebensmittelhygiene finden Sie unter 'Weitere Informationen'.