Coronavirus: Informationen, Muster und Links

Aktuelle Informationen, Hinweise und Hilfen rund um den Coronavirus - für IHK-Mitgliedsunternehmen, Veranstaltungsteilnehmer und Azubis. 
Zuletzt aktualisiert am 05.04.2023.

ENDE ALLER SCHUTZMASSNAHMEN

Zum 7. April 2023 laufen alle Corona-Schutzmaßnahmen aus. Es fallen nun auch die zuletzt verbliebenen Pflichten weg – wie das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheimes.
Damit gibt es ab Ostersamstag bundesweit keine coronabedingten Auflagen mehr.

Aktuelle Regelungen (1. Bund, 2. Thüringen, 3. Ostthüringen)

1. Bund

Derzeit gelten bundesweit folgende Maßnahmen:
  • FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher in Arztpraxen, Zahnarztpraxen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt u.a. zu Krankenhäusern, Pflege- und sonstigen vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten während ihrer Tätigkeit
Die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr wurde zum 2. Februar 2023 ausgesetzt. Damit können Fahrgäste im öffentlichen Fernverkehr wieder ohne Maske reisen.
Zum 1. März 2023 sollen fast alle verbliebenen Test- und Maskenpflichten auslaufen. Lediglich für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen bleibt weiterhin die Maskenpflicht bestehen (Meldung der Bundesregierung).
Zudem wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig zum 2. Februar 2023 aufgehoben. Auf dieser Grundlage waren Arbeitgeber verpflichtet, ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen und Maßnahmen zum Infektionsschutz der Mitarbeiter umzusetzen. Diese verpflichtenden Vorgaben bestehen nicht mehr.
Zum betrieblichen Infektionsschutz existieren Empfehlungen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

2. Freistaat Thüringen 

Mit der zuletzt am 2. Februar 2023 in Kraft getretenen Thüringer Corona-Schutzverordnung wurde
  • die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr aufgehoben.
  • Eine Isolationspflicht für positiv Getestete gibt es nicht mehr.
    Ihnen wird empfohlen, sich freiwillig in Absonderung zu begeben, ihrer beruflichen Tätigkeit, soweit möglich, von der eigenen Wohnung aus nachzugehen und Kontakte zu anderen Personen auf ein nötiges Minimum zu reduzieren.
  • Zudem gilt für infizierte Personen eine generelle Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote in medizinischen und pflegerischen Bereichen sowie in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften. Diese Schutzmaßnahmen gelten für mindestens fünf Tage bis maximal zehn Tage.

# Überblick der Maßnahmen auf der Webseite des TMASGFF

3. Ostthüringer Landkreise und kreisfreien Städte

Die tagesaktuellen Inzidenzwerte für alle Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte können auf der Seite des Thüringer Gesundheitsministeriums abgerufen werden.

4. Weiterführende Informationen für Thüringen 

Veranstaltungen und Prüfungen in der IHK

Der Zugang zu IHK-Veranstaltungen und -Prüfungen ist unbeschränkt möglich. Sämtliche Regelungen für Gäste und Besucher sind aufgehoben. Die Bildungszentren sind geöffnet.

KUG, Liquidität und finanzielle Hilfen (gera.ihk.de/coronahilfen)

Unter gera.ihk.de/coronahilfen finden Sie unsere Sammlung der finanziellen Hilfen wie Härtefallhilfe, Überbrückungshilfe und außerordentliche Wirtschaftshilfe.

Ausbildungsprämie des Bundes

Details und Antrag unter www.arbeitsagentur.de und unter weiteren Informationen

Informationen & Fördermöglichkeiten des Landes

Die Thüringer Aufbaubank (TAB) bietet eine zentrale Internetseite für die Thüringer Wirtschaft zu allen Fragen und Hilfsangeboten des Landes unter aufbaubank.de/corona  & eine Hotline unter 0800 534 676

LinktippÜberblick der TAB zu Finanzierungshilfen “Corona”

Sonderreglungen Kurzarbeitergeld bis 30.06.2023.

Mit der Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld wurden die Zugangserleichterungsregelungen erneut verlängert. Die Sonderregelung gilt nun bis Ende Juni 2023. Für den erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld ist weiterhin ausreichend,  wenn in Betrieben mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben. Zudem müssen Beschäftigte auch weiterhin keine Minusstunden abbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können weiterhin Kurzarbeitergeld erhalten.
HINWEIS: Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023  zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt. In Abhängigkeit der Betriebsgröße werden dem Arbeitgeber auch die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme nach dem SGB III pauschal zwischen 15 % und 100 % erstattet.

Entschädigung wegen Absonderung oder Kinderbetreuung nach §56 Abs. 1a IfSG

Das Infektionsschutzgesetz ( IfSG §56) enthält Entschädigungsregelungen für Verdienstausfälle u.a. infolge einer Quarantäne, eines Tätigkeitsverbots und einer notwendigen Kinderbetreuung. Da zunächst der Arbeitgeber zur Auszahlung der Entschädigungsleistung an die Arbeitnehmer verpflichtet ist, kann dieser auch den Erstattungsantrag stellen. Auch Selbständige haben einen Anspruch. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes als zuständige Behörde. Erstattungsanträge können seit 1.1.2021 ausschließlich online unter www.ifsg-online.de gestellt werden.

Grundsicherung für Selbständige

Selbstständige, die ihre Grundsicherung nicht aus eigener Kraft schaffen, können aufstockende Leistungen beim Jobcenter beantragen.

Thüringer Konsolidierungsfonds 

Um Thüringer Unternehmen zu unterstützen, welche durch das Corona-Virus wirtschaftlich betroffen sind. Es wurde um ein Ergänzungsprogramm "Corona 800-Kredit" erweitert. Weitere Informationen zum Konsolidierungsfonds 

Arbeitsschutz im Unternehmen / Tests / Impfen / Einreise

Schutz der Beschäftigten vor dem Coronavirus

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde vorzeitig zum 2. Februar 2023 aufgehoben. Auf dieser Grundlage waren Arbeitgeber bisher verpflichtet, ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen und Maßnahmen zum Infektionsschutz der Mitarbeiter umzusetzen. Diese verpflichtenden Vorgaben bestehen nicht mehr.
Zum betrieblichen Infektionsschutz existieren Empfehlungen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Impfen in Unternehmen

Die  Corona-Impfverordnung (gültig bis 31. Dezember 2024) ermöglicht die Impfung der Beschäftigten durch den Betriebsarzt und mobile Impfteams. Weitergehende Informationen zu mobilen Impfteams finden Sie auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen www.kv-thueringen.de/impfen-in-betrieben. Einzelheiten zur Vorbereitung vom Impfungen in Betrieben können unter www.impfen-thueringen.de/betriebe.php abgerufen werden.
Linktipp: Infos, Downloads dazu von Organisation über Impfstoff und Aufklärung bis zu Dokumentation und Abrechnung (u.a. eine Handreichung zur Bestellung, Lieferung und Verabreichung des Impfstoffs) bietet die  Themen-Webseite von DIHK, ZDH, BDI und BDA –  wirtschafttestetgegencorona.de

Einreiseregeln

Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Nachweis-,Test- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten. Sie gilt noch bis 7. April 2023. Ausführliche Hinweise dazu finden Sie auch in den FAQs auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Zoll und Außenwirtschaft

Außenwirtschaftsdokumente von der IHK

Für Außenwirtschaftsdokumente werden aktuell nur elektronische und postalische Anträge bearbeitet! Kurzfristig notwendige persönliche Beratungen bitten wir vorher telefonisch zu vereinbaren.

Lageeinschätzung – GTAI-Weltkarte

Germany Trade & Invest (GTAI) hat eine „Interaktive Weltkarte – Wohin steuert die Welt nach der Coronakrise?“ eingeführt. Die Karte beinhaltet aktuelle Lageeinschätzungen des GTAI-Auslandsnetzes zu rund 100 Ländern weltweit.

Informationen zu Zoll und Außenwirtschaft 

IHK-Information: Auswirkungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
IHK-Information: Auswirkungen der Pandemie auf das internationale Geschäft

Hotline & Beratung in der Krise

Eine zentrale Internetseite für die Thüringer Wirtschaft zu allen Fragen rund um Corona bietet die Thüringer Aufbaubank (TAB): www.aufbaubank.de/corona  inklusive Hotline unter der Nummer 0800 534 5676 zu Hilfsangeboten des Landes. 
Um Unternehmen bei einem Ausfall des Chefs vor unnötigem Schaden zu bewahren, bietet die IHK Ostthüringen zu Gera ein Notfallhandbuch an.
Ihr Ansprechpartner in der IHK ist 
Peter Dörfer 
Existenzgründung und Unternehmensförderung 
Tel.: 0365 8553-210 | E-Mail: doerfer@gera.ihk.de
Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zu Vertrags- und Arbeitsrecht 
Sylvia Knöfel 
Sachgebietsleiterin Recht und Steuern
Tel.: 0365 8553-455 | E-Mail: knoefel@gera.ihk.de 

Wichtige Informationsquellen

Bundeswirtschaftsministerium 

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) stellt auf seiner Webseite wichtige Informationen und Nummern von Infohotlines zur Verfügung. Daneben erfolgt eine regelmäßige Analyse, insbesondere die Auswirkungen auf die Lieferketten und die Produktion in Deutschland, aber auch die Beeinträchtigungen im Handel und im Tourismus. 
Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus

Robert-Koch-Institut (RKI)

Auch das deutsche Robert Koch-Institut stellt auf seiner Webseite wichtige Informationen zum Ausbruch des Coronavirus, seiner Verbreitung, Prävention und zum Reiseverkehr zur Verfügung
Themenbereich des RKI mit einer FAQ-Liste