Coronavirus: Informationen, Muster und Links
Aktuelle Informationen, Hinweise und Hilfen rund um den Coronavirus - für IHK-Mitgliedsunternehmen, Veranstaltungsteilnehmer und Azubis.
Zuletzt aktualisiert am 1.7.2022 – zu erkennen an den Inhalten mit [Datum].
Zuletzt aktualisiert am 1.7.2022 – zu erkennen an den Inhalten mit [Datum].
- [1.7.] Aktuelle Regelungen (1. Bund, 2. Thüringen, 3. Ostthüringen)
- Veranstaltungen und Prüfungen in der IHK
- KUG, Liquidität und finanzielle Hilfen (gera.ihk.de/coronahilfen)
- Angepasster Arbeitsschutz im Unternehmen / Tests / Impfen / Einreise
- Zoll und Außenwirtschaft
- Hotline & Beratung in der Krise
- Wichtige Informationsquellen
[1.7.] Aktuelle Regelungen (1. Bund, 2. Thüringen, 3. Ostthüringen)
[1.7.] 1. Bund
Am 30. Juni ist eine neue Corona-Testverordnung in Kraft getreten, die den Anspruch auf kostenlose Bürgertests einschränkt. Weiterhin Anspruch auf einen
kostenlosen Test haben u.a. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, Besucher in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten und Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“). Hingegen müssen sich insbesondere Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen, mit
3 Euro am Testverfahren beteiligen. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, diese Eigenbeteiligung zu übernehmen. Thüringen hat sich dagegen ausgesprochen und übernimmt die Zuzahlung nicht.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des
Bundesministeriums für Gesundheit
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und die damit verbundenen Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz wie Kontaktreduktionen, persönliche Schutzmaßnahmen und Testpflicht sind am 26. Mai 2022 außer Kraft getreten. Das Bundesarbeitsministerium empfiehlt weiterhin Maßnahmen zum
betrieblichen Infektionsschutz (BMAS-Webseite). Verbindliche Vorgaben zum Infektionsschutz bestehen aktuell nur noch im
Infektionsschutzgesetz (Gesetze-im-Internet.de) für bestimmte Branchen und Tätigkeiten, insbesondere in den Bereichen medizinische Versorgung, Pflege und Betreuung. Diese laufen am 23. September aus.
In Anbetracht einer möglichen, erneuten
Corona-Welle im Herbst (BMG-Webseite) haben in der Politik erste Gespräche zu
vorbereitenden Maßnahmen (pdf-Datei, bundesregierung.de) begonnen. Zudem will die Bundesregierung allen Interessierten bis zum Herbst eine vierte Corona-Impfung mit neuen, auf die Omikron-Varianten angepassten Impfstoffen, ermöglichen.
[27.6.] 2. Freistaat Thüringen
Seit Freitag, 24. Juni 2022, gilt in Thüringen eine erneut angepasste
Corona-Schutzverordnung. Erleichterungen gibt es bei den Masken- und Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Insbesondere sind zur Kontrolle des
3G-Status nur noch regelmäßige
Stichproben durchzuführen. In
Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (
ÖPNV) bleibt auch weiterhin mindestens eine medizinische Gesichtsmaske als Anforderung bestehen. Im
Taxiverkehr wurde die
Maskenpflicht aufgehoben.
Die
Quarantäne für
Infizierte endet weiterhin frühestens nach Ablauf von fünf Tagen, wenn vorher 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, spätestens jedoch nach Ablauf von zehn Tagen. Die Isolation für Infizierte ist verpflichtend. Beschäftigte in Einrichtungen der medizinischen Versorgung und der Pflege müssen darüber hinaus einen negativen Testnachweis zur Beendigung der Quarantäne erbringen, wenn sie vor Ablauf von zehn Tagen ihre Tätigkeit wieder aufnehmen wollen. Für
enge Kontaktpersonen von Infizierten gilt weiterhin die dringende Empfehlung zur Absonderung.
Die Thüringer Corona-Verordnung gilt bis einschließlich 21. Juli 2022.
# Überblick der Maßnahmen Stand 24.6. © Webseite TMASGFF:
© TMASGFF
© TMASGFF
© TMASGFF
DOWNLOAD: Unsere Vorlagen für den Hinweis auf 2G, 3G bzw. 2G+ (PDF-Datei · 151 KB) zum Ausdrucken (für DIN A3-, DIN-A4-Ausdruck geeignet).
# Entschädigung für infizierte Ungeimpfte
Das
Thüringer Landesverwaltungsamt unterscheidet im Rahmen der Antragsbearbeitung von Entschädigungsansprüchen nach § 56 IfSG bei der Anwendung des Ausschlusstatbestandes wie folgt:
- Ungeimpfte Personen, die als Kontaktperson (Ansteckungsverdächtige) abgesondert werden, erhalten nach wie vor keine Verdienstausfallentschädigung.
- Ungeimpfte Personen, die infolge eines positiven PCR-Tests (Krankheitsverdächtige, Ausscheider) abgesondert werden, erhalten eine Verdienstausfallentschädigung.
3. Ostthüringer Landkreise und kreisfreien Städte
Die
tagesaktuellen Inzidenzwerte für alle Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte können auf der
Seite des Thüringer Gesundheitsministeriums abgerufen werden.
Auf einer extra Seite haben wir die
geltenden Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte in Ostthüringen zusammengefasst. DERZEIT LIEGEN JEDOCH KEINE VOR (Stand Mai 2022).
4. Weiterführende Informationen für Thüringen
- Informationen zur den verschiedenen Maskenarten; FAQs zur Maskenpflicht in Thüringen
- Geltende Rechtsgrundlage: Ergänzend zu den Hinweisen am Seitenanfang finden Sie die aktuell geltenden Verordnungen unter www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage
- Informationen für Thüringen und einen Überblick über die aktuelle Lage bietet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF). Webseite des TMASGFF
- Bulletin der Landesregierung mit Infos und Maßnahmen der Thüringer Landesregierung corona.thueringen.de
- Informationen über aktuelle Einschränkungen für das ganze Bundesgebiet und einzelne Regionen bietet www.tourismus-wegweiser.de.
Veranstaltungen und Prüfungen in der IHK
Der Zugang zu IHK-Veranstaltungen und -Prüfungen ist unbeschränkt möglich. Eine Überprüfung des 3G-Status findet nicht statt. Auch ist das Tragen einer Maske nicht mehr verpflichtend, jedoch empfohlen!
Über Details zu Prüfungen informieren wir unter
Aktuelles zu IHK-Prüfungen.
Die Bildungszentren sind geöffnet. Sie können zudem unsere Webinare für Ihre Weiterbildung von zu Hause nutzen.
Die Bildungszentren sind geöffnet. Sie können zudem unsere Webinare für Ihre Weiterbildung von zu Hause nutzen.
KUG, Liquidität und finanzielle Hilfen (gera.ihk.de/coronahilfen)
Unter
gera.ihk.de/coronahilfen finden Sie unsere Sammlung der finanziellen Hilfen wie Härtefallhilfe, Überbrückungshilfe und außerordentliche Wirtschaftshilfe.
Nach der
Überbrückungshilfe IV können nun auch Soloselbständige ihren Antrag auf
Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen auf
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Sonderfonds für Kulturveranstaltungen
Mit dem Sonderfonds sollen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen wieder anlaufen können. Weitere Informationen:
Ausbildungsprämie des Bundes
Details und Antrag unter
www.arbeitsagentur.de und unter
weiteren Informationen
Informationen & Fördermöglichkeiten des Landes
Die
Thüringer Aufbaubank (TAB) bietet eine zentrale Internetseite für die Thüringer Wirtschaft zu allen Fragen und Hilfsangeboten des Landes unter
aufbaubank.de/corona & eine
Hotline unter 0800 534 676.
Linktipp: Überblick der TAB zu Finanzierungshilfen “Corona”
Sonderreglungen Kurzarbeitergeld bis 30.6.
Mit dem
Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen wurden folgende Sonderregelungen
befristet bis 30. Juni 2022 beschlossen:
- die Verlängerung der maximalen Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von 24 auf bis zu 28 Monate, rückwirkend ab 1. März 2022,
- die Anrechnungsfreiheit von Minijobs auf das Kurzarbeitergeld,
- die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit und
- der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit
- die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt und
- auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird weiter vollständig verzichtet.
Darüber hinaus können auch
Leiharbeiter weiterhin Kurzarbeitergeld beziehen. Die entsprechenden Regelungen wurden bis
30. Juni 2022 verlängert. Aktuell
plant die Bundesregierung, die geregelten Zugangserleichterungen über den 30. Juni hinaus, befristet
bis zum 30. September zu verlängern.
HINWEIS: Die Sozialversicherungsbeiträge werden den Arbeitgebern nach dem 31. März 2022 nur dann weiter zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Weiterbildung verbunden wird. Allerdings wurde eine Verordnungsermächtigung für die vollständige oder teilweise Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 30. September 2022 beschlossen. Ob und in welcher Form davon Gebrauch gemacht wird, bleibt abzuwarten.
Entschädigung wegen Absonderung oder Kinderbetreuung nach §56 Abs. 1a IfSG
Das Infektionsschutzgesetz (
IfSG §56) enthält Entschädigungsregelungen für Verdienstausfälle u.a. infolge einer Quarantäne, eines Tätigkeitsverbots und einer notwendigen Kinderbetreuung. Da zunächst der Arbeitgeber zur Auszahlung der Entschädigungsleistung an die Arbeitnehmer verpflichtet ist, kann dieser auch den Erstattungsantrag stellen. Auch Selbständige haben einen Anspruch. Informationen dazu finden Sie auf der
Webseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes als zuständige Behörde.
Erstattungsanträge können seit 1.1.2021 ausschließlich online unter
www.ifsg-online.de gestellt werden.
Grundsicherung für Selbständige
Selbstständige, die ihre
Grundsicherung nicht aus eigener Kraft schaffen, können aufstockende Leistungen beim Jobcenter beantragen.
Thüringer Konsolidierungsfonds
Um Thüringer Unternehmen zu unterstützen, welche durch das Corona-Virus wirtschaftlich betroffen sind. Es wurde um ein Ergänzungsprogramm "Corona 800-Kredit" erweitert.
Weitere Informationen zum Konsolidierungsfonds
Angepasster Arbeitsschutz im Unternehmen / Tests / Impfen / Einreise
Schutz der Beschäftigten vor dem Coronavirus
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und die damit verbundenen Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz wie Kontaktreduktionen, persönliche Schutzmaßnahmen und Testpflicht sind am 26. Mai 2022 außer Kraft getreten. Das Bundesarbeitsministerium empfiehlt weiterhin Maßnahmen
betrieblichen Infektionsschutz (BMAS-Webseite). Verbindliche Vorgaben zum Infektionsschutz bestehen aktuell nur noch im
Infektionsschutzgesetz (Gesetze-im-Internet.de) für bestimmte Branchen und Tätigkeiten, insbesondere in den Bereichen medizinische Versorgung, Pflege und Betreuung. Diese laufen am 23. September aus.
Impfen in Unternehmen
Die
Corona-Impfverordnung (gültig bis 25. November 2022) ermöglicht die Impfung der Beschäftigten durch den Betriebsarzt und mobile Impfteams. Weitergehende Informationen zu mobilen Impfteams finden Sie auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen
www.kv-thueringen.de/impfen-in-betrieben. Einzelheiten zur Vorbereitung vom Impfungen in Betrieben können unter
www.impfen-thueringen.de/betriebe.php abgerufen werden.
Linktipp: Infos, Downloads dazu von Organisation über Impfstoff und Aufklärung bis zu Dokumentation und Abrechnung (u.a. eine Handreichung zur Bestellung, Lieferung und Verabreichung des Impfstoffs) bietet die
Themen-Webseite von DIHK, ZDH, BDI und BDA –
wirtschafttestetgegencorona.de.
Einreiseregeln
Die
neue Coronavirus-Einreiseverordnung ist zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Die
Änderungen betreffen die Abschaffung der Kategorie der Hochrisikogebiete, die grundsätzliche Abschaffung der 3G-Kontrolle bei der Einreise sowie die Anerkennung weiterer Impfstoffe zum Zwecke der Einreise. Ausführliche Hinweise dazu finden Sie auch in den
FAQs auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Rat und Tat bei Verdachtsfällen im Unternehmen:
- Umgang mit Verdachtsfällen im Unternehmen: Flyer des DGUV
- Meldung von Verdachtsfällen: Empfehlungen des RKI
Zoll und Außenwirtschaft
Außenwirtschaftsdokumente von der IHK
Für Außenwirtschaftsdokumente werden aktuell
nur elektronische und postalische Anträge bearbeitet! Kurzfristig notwendige persönliche Beratungen bitten wir vorher telefonisch zu vereinbaren.
Lageeinschätzung – GTAI-Weltkarte
Germany Trade & Invest (GTAI) hat eine „
Interaktive Weltkarte – Wohin steuert die Welt nach der Coronakrise?“ eingeführt. Die Karte beinhaltet aktuelle Lageeinschätzungen des GTAI-Auslandsnetzes zu rund 100 Ländern weltweit.
Informationen zu Zoll und Außenwirtschaft
Hotline & Beratung in der Krise
Eine zentrale Internetseite für die Thüringer Wirtschaft zu allen Fragen rund um Corona bietet die
Thüringer Aufbaubank (TAB):
www.aufbaubank.de/corona inklusive
Hotline unter der Nummer 0800 534 5676 zu Hilfsangeboten des Landes.
Um Unternehmen bei einem Ausfall des Chefs vor unnötigem Schaden zu bewahren, bietet die IHK Ostthüringen zu Gera ein
Notfallhandbuch an.
Ihr Ansprechpartner in der IHK ist
Peter Dörfer
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Tel.: 0365 8553-210 | E-Mail: doerfer@gera.ihk.de
Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zu Vertrags- und Arbeitsrecht
Sylvia Knöfel
Sachgebietsleiterin Recht und Steuern
Tel.: 0365 8553-455 | E-Mail: knoefel@gera.ihk.de
Wichtige Informationsquellen
Bundeswirtschaftsministerium
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) stellt auf seiner Webseite wichtige Informationen und Nummern von Infohotlines zur Verfügung. Daneben erfolgt eine regelmäßige Analyse, insbesondere die Auswirkungen auf die Lieferketten und die Produktion in Deutschland, aber auch die Beeinträchtigungen im Handel und im Tourismus.
Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus
Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus
Robert-Koch-Institut (RKI)
Auch das deutsche Robert Koch-Institut stellt auf seiner Webseite wichtige Informationen zum Ausbruch des Coronavirus, seiner Verbreitung, Prävention und zum Reiseverkehr zur Verfügung
Themenbereich des RKI mit einer FAQ-Liste
Themenbereich des RKI mit einer FAQ-Liste