Radon-Messpflicht in Ostthüringen

IHK informiert: Unternehmen in Radonvorsorgegebieten zu Messungen verpflichtet

Auch in Ostthüringen wurden sogenannte „Radonvorsorgegebiete“ entsprechend des Strahlenschutzgesetzes ausgewiesen, in denen eine erhöhte Konzentration von Radon auftreten kann. Die IHK Ostthüringen weist darauf hin, dass Unternehmen in diesen Gebieten seit Sommer 2021 die Konzentration von Radon an Arbeitsplätzen im Keller bzw. Erdgeschoss messen und dokumentieren müssen.
Radonvorsorgegebiete in Ostthüringen sind laut Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) die Gemeinden Posterstein im Altenburger Land; Ronneburg, Korbußen, Paitzdorf und Kauern im Landkreis Greiz sowie Schwarzatal, Gräfenthal und Katzhütte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.
Geeignete Messgeräte können bei den vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannten Anbietern für etwa 30 bis 50 Euro erworben werden und sind für eine Dauer von zwölf Monaten im Unternehmen an geeigneter Stelle zu platzieren. Bei Überschreitung des Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter im Jahresmittel sind zudem Maßnahmen zur Reduzierung der Radon-Konzentration zu ergreifen.
Weitere Informationen unter www.gera.ihk.de/radon und Rückfragen in der IHK bei Anna Seidl (Tel. 0365 8553-129, E-Mail seidl@gera.ihk.de).
12.01.2021, ba