Verpackungsregister, Transparenzpflichten und Entlastungspaket treten in Kraft

Unternehmen müssen sich auf weitere Neuerungen einstellen – das Webinar zum Verpackungsgesetz findet am 8. Juni statt

Pfand auf alle Plastikflaschen, verstärkter Einsatz von Recyclaten und mehr: Das novellierte Verpackungsgesetz hat viele neue Vorgaben im Gepäck. Auf diese und weitere ausgewählte Änderungen ab Juni 2022 macht die IHK Ostthüringen zu Gera aufmerksam.

Ab 1. Juli gelten neue Pflichten im Verpackungsgesetz:

Damit setzt die Bundesregierung europäische Vorgaben aus der Einwegkunststoffrichtlinie sowie der novellierten Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht um und nimmt weitere Aktualisierungen und Änderungen vor. Einerseits wird die Pfandpflicht nach und nach auf alle Plastikflaschen und Dosen ausgedehnt. Andererseits müssen sich alle Hersteller von Verpackungen im Verpackungsregister LUCID registrieren lassen.
In einem kostenfreien Webinar am 8. Juni von 14 bis 15.30 Uhr erhalten Unternehmer einen allgemeinen Überblick über das Verpackungsgesetz sowie dessen Neuerungen. Stephan Pult vom Zentralen Verpackungsregister beantwortet im Anschluss seines Vortrags auch die Fragen der Teilnehmer. Anmeldung unter www.gera.ihk.de/event/154140591.

Entlastungspaket angesichts gestiegener Energiepreise:

Am 27. Mai wurde das Steuerentlastungsgesetz 2022 verabschiedet. Es soll den Preisanstieg abfedern. So sind verschiedene Entlastungsmaßnahmen in Kraft getreten – teilweise rückwirkend zum 1. Januar. Dazu gehören eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die Erhöhung der Entfernungspauschale für Fernpendler auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer, die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages auf 1.200 Euro und ein neuer Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer (10.347 Euro).
Weitere Maßnahmenpakete beinhalten u.a. die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage ab 1. Juli sowie für die Monate Juni bis August die Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe zum europäischen Mindestmaß.

Notfallplan Gas: Bundesnetzagentur veröffentlicht Kriterien. Jetzt Handeln!

Aufgrund des anhaltenden Krieges in der Ukraine und der erfolgten Sanktionen werden vor allem beim Gas weitere Preissteigerungen oder Engpässe erwartet. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) muss im Fall des Falles festlegen, wer in Deutschland weiter versorgt werden soll und wer abgeschaltet werden muss. Sie hat erste Kriterien in einem Papier bekannt gegeben. Die IHK empfiehlt allen Unternehmen dringend in Austausch mit dem Gasnetzbetreiber zu treten und sich intensiv mit möglichen Folgen von Versorgungsengpässen auseinanderzusetzen. Selbst wenn sie kein Gas benötigen, kann eine Unterbrechung der Lieferkette aufgrund von Gasmangel fatale Folgen haben.

Weitere Neuerungen

Der Mindestlohn wird ab 1. Juli von 9,82 Euro brutto auf 10,45 Euro steigen. Zudem hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der ab Oktober 2022 einen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro brutto vorsieht. In diesem Zusammenhang soll auch die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro erhöht werden. Indes gilt kein Mindestlohn bei Pflichtpraktika.
Mehr Schutz vor Irreführung soll mit dem „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht“ erreicht werden. Seit 28. Mai gelten umfassende Transparenzpflichten im Zusammenhang mit Online-Marktplätzen und Influencer-Marketing. So unter anderem weitergehende Hinweispflichten des Betreibers zu Suchergebnissen und Trefferlisten sowie zu Kundenrezensionen und -bewertungen in Onlineshops.
Ausbildungsberufe gehen mit der Zeit. Änderungen sogenannte „Neuordnung“ für den Beruf Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen sollen zum 1. August 2022 in Kraft treten.

Einen aktuellen Überblick zu wesentlichen Änderungen 2022 bietet die IHK auf ihrer Internetseite unter www.gera.ihk.de/2022
2.6.2022, ba