Viele Unternehmen stehen mit dem Rücken zur Wand

IHK: Der konjunkturelle Aufholprozess in Ostthüringen hat an Schwung verloren

Zu Jahresbeginn hat sich die Stimmung unter den Ostthüringer Unternehmerinnen und Unternehmern eingetrübt. Lieferschwierigkeiten, Preissteigerungen, Pandemiefolgen und Fachkräftemangel lassen viele Ostthüringer Unternehmen mit dem Rücken zur Wand stehen. Das zeigt die aktuelle Konjunkturumfrage der IHK, an der 423 Unternehmen der Region mit zusammen 13.000 Beschäftigten teilgenommen haben.
Demnach wird die derzeitige Geschäftslage von gut einem Drittel der Ostthüringer Unternehmen als gut bezeichnet. Ein Viertel der Umfrageteilnehmer äußern sich unzufrieden.
„Zugangsbeschränkungen und die Zurückhaltung von Kunden haben großen Teilen des Einzelhandels im wichtigen Weihnachtsgeschäft schwer zugesetzt. Im Gastgewebe kamen abgesagte Weihnachtsfeiern und ausgefallene Familienausflüge erschwerend hinzu. Die Umsätze waren oft noch geringer als im Coronajahr 2020“, erklärt IHK-Konjunkturexperte Christoph Adler.
Beim Ausblick auf die nächsten Monate überwiegt in den Ostthüringer Unternehmen die Skepsis. Nur 17 Prozent der Firmen gehen von besseren Geschäften im Jahresverlauf aus. 32 Prozent rechnen dagegen mit einer ungünstigeren Entwicklung. „Die Erwartungen werden durch eine ganze Reihe von Konjunkturrisiken gedämpft. Neben der Sorge vor weiteren pandemiebedingten Einschränkungen treiben die Unternehmen die hohen Energie- und Rohstoffpreise, der Fachkräftebedarf und die Arbeitskosten um“, erklärt Adler. Besonders das Verarbeitende Gewerbe und die Bauunternehmen hätten mit Lieferkettenproblemen und Preisanstiegen zu kämpfen. Mehr als 80 Prozent der Betriebe beider Branchen seien hiervon stark betroffen. 
Die drei Thüringer IHKs forderten die Landesregierung daher auf, auf weitere inzidenzbasierte Verschärfungen zu verzichten, Lockerungen einzuleiten und die Gültigkeit neuer Corona-Verordnungen auf maximal zwei Wochen zu begrenzen. „Ziel muss die Gleichstellung des stationären Einzelhandels sowie der personenbezogenen Dienstleister mit Geschäften für Waren des täglichen Bedarfs sein. Die nun angekündigte 3G-Regelung hebt die Ungleichbehandlung nicht auf“, betont Adler.
03.02.2022, ba
IHK_Konjunkturklmaindex_2021III