22 Maßnahmen für weniger Bürokratie – weitere müssen folgen

Punktepaket der Bundesregierung greift zahlreiche Anregungen aus der IHK-Organisation auf

 Vom Abgaberecht bis Vergabeverfahren: Insgesamt 22 Punkte umfasst das geplante Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau, das das Bundeskabinett kürzlich beschlossen hat. Viele der Vorhaben greifen Vorschläge aus der IHK-Organisation auf, darauf verweist die IHK Ostthüringen.
In konkrete Gesetzesvorhaben mündet zunächst jedoch nur einer - die Umsetzung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten. „Dadurch müssten Betriebe Änderungen nicht mehr jeweils einzeln in den unterschiedlichen Datenbanken von Handelsregister, Steuerverwaltung oder Unfallversicherung hinterlegen. Zur Identifizierung soll jedes Unternehmen eine Wirtschaftsnummer erhalten“, erklärt Almut Weinert, Leiterin Wirtschaft und Technologie in der IHK Ostthüringen.
Zu den weiteren Maßnahmen, die IHKs seit Jahren forcieren, zählen insbesondere zeitnahe Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden, das schnellere Erteilen verbindlicher Auskünfte bei Steuerfragen und die Erleichterung von Unternehmensübergaben.
Aber auch die Harmonisierung steuergesetzlicher Berechnungsmethoden, der vermehrte Einsatz digitaler Methoden – etwa im Planungsrecht oder hinsichtlich der Verknüpfung von Datenregistern zur Vermeidung von Doppelmeldungen – sowie Erleichterungen bei Vergabe- und Förderverfahren sind aus Sicht der IHK erste Schritte hin zu spürbar weniger Bürokratie, denen weitere folgen müssen.
„Die Wirkung des Maßnahmenpakets und damit die Qualität der Umsetzung hängen vom Tempo und vom frühzeitigen Einbinden der Wirtschaft ab. Nur mit den Erfahrungen aus der unternehmerischen Praxis kann es gelingen, effiziente Verfahren zu gestalten und unnötige neue Pflichten zu vermeiden“, betont Weinert. Die Wirtschaft dränge angesichts des anhaltenden Krisenmodus mehr denn je auf einen modernen Rechtsrahmen und das zügige Anpacken aller dafür nötigen Hausaufgaben.
21.04.2021, ba