Geschäftsführer-Betrug

Eine neue hochkomplexe Betrugsmasche unter der Bezeichnung „CEO-Fraud“ macht nun auch in Thüringen die Runde. Dabei geben sich die gut organisierten und vorbereiteten Täter überzeugend als Geschäftsführer oder weisungsbefugte Entscheidungsträger von Unternehmen aus.
Dem Buchhalter des Unternehmens wird durch mehrfache Anrufe und E-Mails vom vermeintlichen Geschäftsführer oder anderen Bevollmächtigten (z.B. Rechtsanwälten) vorgespielt, dass eine dringende und geheime Geldüberweisung schnell und unauffällig durchgeführt werden muss. Die Betrüger bauen großen Druck auf. So gelingt es ihnen regelmäßig, auch erfahrene Mitarbeiter zur Überweisung von großen Geldbeträgen zu bewegen.
Folgende Tipps sollten Unternehmen unbedingt beachten:
  • Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein.
  • Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter hinsichtlich des beschriebenen Betrugsphänomens.
  • Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten - vor Veranlassung der Zahlung - folgende Schritte durchgeführt werden:
    • Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise
    • Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf bzw. schriftliche Rückfrage beim Auftraggeber
    • Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten