Lohnsteuer-Richtlinien 2023

Das Bundesfinanzministerium hat zum Ende des vergangenen Jahres die Lohnsteuer-Richtlinien 2023 (LStR) erstellt. Die Lohnsteuer-Richtlinien sind eine allgemeine Verwaltungsvorschrift, die eine einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften für die Arbeitnehmerbesteuerung durch die Finanzämter gewährleisten soll.
Die Änderungen finden seit dem 1. Januar 2023 Anwendung. Unter anderem sind folgende Anpassungen und Klarstellungen vorgenommen worden:
  • Eine nebenberufliche Tätigkeite (R 3.26) wird angenommen, wenn die Arbeitszeit – bezogen auf das Kalenderjahr – nicht mehr als 1/3 der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt. Ergänzend wird nun klargestellt, dass eine Nebenberuflichkeit nur bis zu 14 Stunden je Woche vorliegt.
  • Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge (R 3b) sind mit dem steuerfreien Zuschlagssatz zusammenzurechnen, soweit an Sonn- und Feiertagen auch Nachtarbeit geleistet wird.
  • Aufmerksamkeiten (R 19.6) als steuerfreie Zuwendungen werden nun auf Arbeitnehmer und die mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen beschränkt. Im Zweifelsfall muss künftig eine Zuwendung für den Arbeitnehmer als lohnsteuerpflichtig behandelt werden, soweit die Haushaltssituation nicht geklärt werden kann.
  • Bei der Ermittlung der Lohnsteuer (R 39b.5) für laufenden Arbeitslohn in Monaten, in denen der Arbeitslohn teilweise nach einem Doppelbesteuerungsabkommen oder dem Auslandstätigkeitserlass steuerfrei ist, sind künftig Tage, an denen der Mitarbeiter keinen in Deutschland lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn bezieht, bei der Ermittlung des Lohnzahlungszeitraums nicht mehr zu berücksichtigen. Die Lohnsteuer wird nicht mehr nach der Monats-, sondern der Tageslohnsteuertabelle ermittelt.

Keine aktuellen BMF-Schreiben in Lohnsteuer-Richtlinien

Die Finanzverwaltung hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Neufassung der Lohnsteuerrichtlinien neuere BMF-Schreiben nicht mehr in die Richtlinien übernommen werden.  Als zentrale Fundstelle für die Verwaltungsauffassung können die Richtlinien damit nicht mehr dienen.

Lohnsteuer-Handbuch wird noch überarbeitet

Neben den LStR 2023 wird die Finanzverwaltung künftig noch das amtliche Lohnsteuer-Handbuch (LStH) für das Jahr 2023 überarbeiten. Darin enthalten sind weitere neue Urteile und Beispiele.

Stand: 25. Januar 2023