Erfolg gegen Abmahnbetrüger
Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen im vergangenen Jahr konnte ein großer Erfolg gegen Abmahnbetrug verbucht werden. Laut der Pressemitteilung vom 21.12.2022 ermittelt nun die Generalstaatsanwaltschaft Berlin im Zusammenhang mit Google-Fonts-Abmahnungen gegen den Abmahnanwalt Kilian Lenard. Im Zuge der durchgeführten Durchsuchungen am Kanzleisitz und weiteren Orten werden laut der Generalstaatsanwaltschaft nun sichergestellte Datenträger und Unterlagen ausgewertet.
Abmahnung wegen Nutzung von Google-Fonts
Im vergangenen Jahr mahnte Herr Kilian Lenard für seinen Mandanten, eine „Interessengemeinschaft Datenschutz“, massenhaft Unternehmer und Privatpersonen als Webseitenbetreiber wegen der Einbindung von sogenannten „Google-Fonts“ zur Gestaltung der jeweiligen Internetseiten ab. Dabei wurden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, weil bei Aufruf der Webseite automatisch eine Verbindung mit den Servern von Google in den USA hergestellt werde und auf diese Weise die IP-Adresse des Besuchers ohne dessen Zustimmung weitergeleitet werde. Hierdurch werde der Besucher nach Angaben des Abmahnanwalts in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.
Vorwurf des Abmahnbetrugs und der Erpressung
Die Staatsanwaltschaft begründete nun die Durchsuchungen mit dem "Verdacht des (teils) versuchten Abmahnbetruges und der (versuchten) Erpressung in mindestens 2.418 Fällen". Hintergrund sind Anhaltspunkte, wonach sich der Anwalt sogenannter Crawler-Software bedient hat, um massenweise Abmahnungen zu erstellen. Mithilfe dieser Software kann eine Vielzahl von Websites automatisiert, beispielsweise auf die Nutzung von Google-Fonts, durchsucht werden. Nach Heraussuchen der Internetseiten soll dann nach ersten Erkenntnissen ein weiteres Programm zur Anwendung gekommen sein, mit dem Besuche auf eben diesen Internetseiten generiert wurden.
Der Anwalt soll daher einerseits darüber getäuscht haben, dass tatsächlich eine Person die Internetseiten besucht hat. Denn mangels einer Person läge keine Verletzung eines Persönlichkeitsrechts vor. Des Weiteren sollen die Webseitenbesuche auch bewusst vorgenommen worden sein, um die Datenschutzproblematik und vermeintliche Persönlichkeitsrechtsverletzung auszulösen.
Rückmeldung der Unternehmerschaft entscheidend
Auch die IHK Ostthüringen erhielt während der Abmahnwelle eine Vielzahl an Rückmeldungen und Beschwerden betroffener Unternehmer. Wir möchten uns in diesem Zusammenhang für die Meldungen und die Resonanz bedanken, ohne die das Ermittlungsverfahren zumindest zu diesem Zeitpunkt nicht möglich gewesen wäre. Die gewonnenen Erkenntnisse, die auf den Meldungen der betroffenen Unternehmer beruhten, boten eine Grundlage für den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) für eine Strafanzeige und das daraufhin eingeleitete Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft.
Stand: 4. Januar 2023