Förderung Kälte- und Klimaanlagen

Seit 2008 fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen.
Gefördert werden energieeffiziente Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen einschließlich Komponenten und Speicher sowie Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen. Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen.
Seit Dezember 2020 sind zusätzliche Förderoptionen zu den bestehenden Möglichkeiten hinzugekommen:
  • Kälteanlagen im niedrigen Leistungsbereich (ab einem Kilowatt Kälteleistung) sowie
  • Anlagen im höheren Leistungsbereich, die bisher ausgeschlossen waren.
Außerdem wurde das Antragsverfahren vereinfacht und übersichtlicher gestaltet.
Die Förderung ist bis 31. Dezember 2023 befristet.