Jetzt bewerben ‚get started 2gether‘ startet in die nächste Runde
Das Förderprogramm ‚get started 2gether‘ ermöglicht es Thüringer Start-ups, sich sechs Monate lang die Infrastruktur einer Forschungseinrichtung zunutze zu machen und gleichzeitig von der Rundum-Betreuung erfahrener Wissenschaftler zu profitieren. Zusätzlich haben die jungen Unternehmen die Gelegenheit, von dem umfassenden Netzwerk und den zahlreichen Kontakten in den gemeinnützigen zehn wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen (WINAFO) zu profitieren und hierdurch die Reichweite ihrer Entwicklung maßgeblich zu steigern.
Seit seinem Start 2019 richtet sich ‚get started 2gether‘ an technologieorientierte Gründungsteams, die für die Vertiefung ihres Vorhabens das Equipment einer wirtschaftsnahen Forschungseinrichtung nutzen wollen. Insgesamt wurden bisher 69 Projekte gefördert, mit einer Gesamtfördersumme von über 5,7 Millionen Euro.
Erfolgreiche Teilnehmer des Wettbewerbs können bis zu 200.000 Euro Förderung für ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit einer der gemeinnützigen WINAFO erhalten. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung, wobei die Gewinner eine Eigenbeteiligung von 20% leisten müssen. Der Zuschuss finanziert die Zusammenarbeit mit einer WINAFO und soll den Start-ups die Möglichkeit bieten, ihre Vorhaben technologisch weiterzuentwickeln, zu testen und die Markteinführung zu beschleunigen. Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum stellt hierfür eine Fördersumme von insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung, die sich auf die Kosten für Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen der WINAFO bezieht.
Let’s get started 2gether!
Voraussetzungen für eine Teilnahme:
- Betriebsstätte in Thüringen (im Sinne von § 12 AO)
- Die Firmengründung darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen (Nachweis der Gründung erforderlich, z.B. durch Gewerbeanmeldung)
- Das zu entwickelnde Produkt, Verfahren oder die Dienstleistung muss einen technologischen Charakter besitzen.
- Das Technology Readiness Level der im Projekt verwendeten Technologie hat mindestens Stufe Drei erreicht (Nachweis der Funktionstüchtigkeit).