Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung* (KLUG)

Neue Richtlinie

Mit einem Zuschuss bis zu 45 Prozent der förderfähigen Ausgaben können Investitionen zur Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung sowie der Erwerb einer Betriebsstätte gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro.
Nicht gefördert werden:
  • Landwirtschaftsunternehmen*
  • Franchiseunternehmen
  • Tourismusunternehmen und Unternehmen der Freizeitwirtschaft
    (Diskotheken, Spielhallen, Reisveranstalter)
  • Unternehmen im Gastgewerbe
  • Unternehmen in Schwierigkeiten*