Finanzierungsbausteine und Investitionszuschüsse


Mit öffentlichen Finanzierungshilfen werden Investitionsvorhaben von bestehenden Unternehmen, die Forschung und Entwicklung neuer Produkte, die Gründung eines neuen Unternehmens oder die Finanzierung von Betriebsmitteln unterstützt.
Wichtige Instrumente zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft sind:

1. Förderdarlehen

Die Finanzierungshilfe eines geförderten Darlehens liegt in einem niedrigen Zins, der in der Regel geringer ist als der aktuelle Kapitalmarktzins. Angeboten werden die Förderprogramme mit zinsgünstigen Darlehen bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) und der KfW, der Förderbank des Bundes.
Gefördert werden vor allem Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung der Unternehmen. Zur Förderung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben halten die Förderinstitute spezielle Darlenhensprogramme bereit. So können beispielsweise über das ERP-Digitalisierungs- und Innovationsprogramm der KfW (Programmnummer 380) Investitionen in diesen Bereichen gefördert werden.
Der Antrag ist über eine Hausbank bei dem jeweiligen Förderinstitut zu stellen und banküblich abzusichern.
Ausnahmen sind Nachrangdarlehen oder das Mikrodarlehen. Für Nachrangdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten zu stellen. Das Mikrodarlehen wird nach einer Beratung bei der Mikrofinanzagentur bei der Thüringer Aufbaubank beantragt.

2. Investitionszuschüsse

Anders als Darlehen werden Zuschüsse in der Regel als nicht rückzahlbare Finanzierungshilfen ausgereicht. Innerhalb einer festgelegten Zweckbindungsfrist sind dabei bestimmte Förderkriterien einzuhalten.
Für Investitionen stehen der gewerblichen Wirtschaft in Thüringen im Wesentlichen die folgenden Zuschussprogramme zur Verfügung:

Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionlaen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Richtlinie)

Der Investitionszuschuss aus der GRW-Richtlinie steht vordergründig Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und wirtschaftsnahen Dienstleistern zur Verfügung. Im Bereich Tourismus können Vorhaben gefördert werden, wenn diese für die touristische Entwicklung Thüringens von Bedeutung sind. Gefördert werden Investitionsvorhaben als sachkapital- oder lohnkostenbezogene Zuschüsse.

InnoInvest

Mit dem Programm InnoInvest sollen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) unterstützt werden. Gefördert werden innovative Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter. Die Förderung beträgt bis zu 50.000 EUR.

Dekarbonisierungsbonus

Mit dem Thüringer Dekarbonisierungsbonus sollen kleine und mittlere Unternehmen bei der Abkehr von fossilen Rohstoffen unterstützt werden. Gefördert werden u. a. Maßnahmen, die zu einem klimaneutralen und nachhaltigen Betriebsprozess beitragen.

Digitalbonus

Mit dem Digitalbonus werden Unternehmen bei der Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen oder bei der Einführung bzw. Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit unterstützt.

Maßnahme „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ (KLUG-Förderung)

Ergänzt wird die Investitionsförderung in Thüringen durch das Programm KLUG-Förderung, das Kleinstunternehmen der Grundversorgung bei Investitionsvorhaben im ländlichen Raum unterstützt. Mit einem Zuschuss bis zu 45 Prozent der förderfähigen Ausgaben werden Investitionen zur Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung sowie der Erwerb einer Betriebsstätte gefördert. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro. Anträge können beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) gestellt werden.
Weitere Investitionsprogramme:

Investitionsprogramm zur Modernisierung der Produktion in der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie

Unternehmen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit dem 27. März 2021 Zuschüsse im Rahmen des Investitionsprogramms zur Modernisierung der Produktion in der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie stellen. Mit dem Programm werden Investitionen in neue Produktionsanlagen, in 4.0-fähige Infrastruktur, in ökologische Nachhaltigkeit sowie Beratungs- und Qualifizierungsvorhaben gefördert. Ziel des Programms ist es, Unternehmen der Automobilindustrie bei der bevorstehenden Transformation zu unterstützen und zukunftsfähig zu machen.

3. Beteiligungen

Beteiligungen können zur Umsetzung von Investitions- oder Gründungsvorhaben als Bestandteil in die Finanzierung einbezogen werden.
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG) vergibt solche Beteiligungen ohne Eingriff auf die unternehmerischen Entscheidungen des Beteiligungsnehmers. Mit einer Beteiligung stärken die Unternehmen ihre Eigenkapitalquote und können so ihr Rating verbessern.
Die bm|t beteiligungsmanagement thüringen gmbh (bm|t) beteiligt sich an jungen und bereits am Markt etablierten Unternehmen mit Wachstumspotenzial. Die Finanzierungen dienen vorrangig der Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte.
Junge innovative Technologieunternehmen fördert die KfW über eine Beteiligung aus ihrem Startfond.

4. Bürgschaften

Bürgschaften dienen der Besicherung von Krediten und verbessern die Sicherheitensituation. Verfügt ein Unternehmen über nicht ausreichende bankübliche Sicherheiten, kann bei der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (BBT) eine Bürgschaft beantragt werden.
Verbürgt mit bis zu 80 Prozent des Kreditrisikos werden Darlehen zur Finanzierung von Vorhaben mittelständischer Unternehmen, von Gründungen, Unternehmensnachfolgen oder zur Verbesserung der Liquidität.
Bürgschaften sind in der Regel, wie auch die geförderten Darlehen, über die Hausbank zu beantragen. Verbürgt werden Darlehen bis zu einer Bürgschaftssumme von 2 Mio. Euro. Für größere Bürgschaftssummen bieten die Thüringer Aufbaubank (TAB) und der Freistaat Thüringen entsprechende Programme an.

5. Crowdfunding

Das Crowdfunding oder auch Crowd-Finanzierung ist eine relativ junge Finanzierungsform, bei der sich eine Gruppe von Geldgebern über das Internet an einem Vorhaben beteiligen kann.
Die Verfahrensweise ist vergleichsweise einfach. Projekte oder beispielsweise eine Gründungsidee werden von den Initiatoren über die sozialen Medien, Internetplattformen oder die Internetcommunity bekannt gemacht. Die Nutzer können dann entscheiden, ob sie sich an dem Vorhaben beteiligen und dafür auch finanzielle Mittel bereitstellen wollen.
Aufgrund der immer weiter voranschreitenden Vernetzung im Internet gewinnt auch diese Finanzierungsform weiter an Bedeutung.
Mehr zum Crowdfunding im BMWI-Gründungsportal.