ERP-Kapital für Gründung

KfW-Förderprogramm bis auf weiteres ausgesetzt

Das zur Finanzierung von Gründungen bewährte Förderprogramm ERP-Kapital für Gründung (058) bleibt bis auf weiteres ausgesetzt.
Mit dem Programm ERP-Kapital für Gründung können Gründungsvorhaben mit einem Darlehen von bis zu 500.000 Euro je Gründer finanziert werden.
Für den als Nachrangdarlehen ausgereichten Kredit bietet die KfW eine obligatorische Haftungsfreistellung von 100 Prozent an. Möglich ist das durch eine teilweise Rückgarantie des Bundes, die Ende 2022 ausgelaufen ist. Das für eine Verlängerung notwendige Notifizierungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Die Antragstellung für dieses Programm bleibt deshalb bis auf weiteres ausgesetzt.
Quelle: KfW