GRW-Förderung neu ausgerichtet
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Das Thüringer Wirtschaftsministerium (TMWWDG) hat das wichtigste
Förderprogramm für Unternehmensinvestitionen die
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) aktualisiert und angepasst.
Produktive und nachhaltige Investitionen sollen in den Fokus der Förderung rücken. Auch werden die
Lohnuntergrenzen für neuzuschaffende Arbeitsplätze erhöht und die
Förderkonditionen im Gastgewerbe verbessert.
Erstmals gelten in
Thüringen unterschiedliche Förderkonditionen. So wird Thüringen künftig in
C- und D-Fördergebiete eingeteilt. Die
Förderquoten in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten sind in der
Fördergebietskarte für Thüringen ersichtlich.
Die Änderungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Quelle:
Medieninformation TMWWDG