Whitepaper zur Button-Lösung
Ein Verbraucher sucht ein Kochrezept, meldet sich auf einer Seite an und bekommt eine Rechnung über 96 Euro ins Haus über die er auch erfährt, dass er einen Zwei-Jahresvertrag abgeschlossen haben soll.
Diese Situation war Anlass für das „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes“. Zwar scheitern die Abofallenbetreiber regelmäßig vor Gericht mit der Durchsetzung dieser Kosten, viele Verbraucher zahlen aber einfach, weil sie den Aufwand scheuen.
Weitere Informationen unter www.trustedshops.de
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