Auftreten im Geschäftsverkehr
Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen seine Firmierung einschließlich Rechtsformzusatz, Ort seiner Niederlassung, das Registergericht und die Handelsregisternummer angegeben werden. Bei der GmbH sind neben Firma, Rechtsformzusatz, Sitz, Registergericht und HR Nummer noch die Geschäftsführer und sofern vorhanden die Aufsichtsratsvorsitzenden zu nennen.
Die GmbH & Co. KG muss neben der eigenen Firma, dem Rechtsformzusatz, dem Ort der Niederlassung, dem Registergericht und der Handelsregisternummer noch die Firma des persönlich haftenden Gesellschafters sowie Sitz, Registergericht, Handelsregisternummer, Geschäftsführer und eventuell den Aufsichtsratsvorsitzenden der GmbH angeben.
Bei der Aktiengesellschaft sind auf den Geschäftsbriefen die Firma, der Rechtsformzusatz, Sitz, Registergericht, Handelsregisternummer, die Vorstandsmitglieder und der Aufsichtsratsvorsitzende zu nennen. Beispiel: Pergamon AG, Kitzingen, Registergericht Würzburg, HRB 325, Vorstandsmitglieder Egon Keller und Hugo Meier, Aufsichtsratsvorsitzender Eduard Schimansky.
Nicht im Handelsregister eingetragene Kleingewerbetreibende müssen mit ihrem ausgeschriebenen Vor- und Zunamen auf Geschäftsbriefen auftreten. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB Gesellschaft) sind die ausgeschriebenen Vor- und Zunamen der Gesellschafter anzugeben.