Elektronisches Carnet (eCarnet)

Anträge online stellen – der Reisepass für Waren wird schrittweise digital

Carnet A.T.A können nun elektronisch beantragt werden.
Die IHK Fulda hat dazu mit der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern eine Kooperation geschlossen, wonach Mitgliedsbetriebe der IHK Fulda ein elektronisches Carnet A.T.A von Hanau bearbeiten lassen können.

Technische Voraussetzungen

Welche Technik benötigen Sie, um ein Carnet ATA/CPD online zu beantragen?
  • Internet-Anschluss
  • PC oder Laptop mit einem der folgenden Browser: Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari
  • Zugang zum e-ata-System (www.e-ata.de/hanau)

Registrierung bei der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern (auch für IHK-Fulda-Mitglieder)

Für die Registrierung sind folgende Schritte zu berücksichtigen:
  • Link für den eCarnet Zugang der IHK Hanau aufrufen
  • Unternehmen registrieren
  • eCarnet-Admin benennen (vertritt das Unternehmen gegenüber der IHK und legt bei Bedarf weitere Benutzer für da Online-System im Unternehmen an)
  • Prüfung der eingegebenen Daten durch die IHK und Aktivierung des Admin-Nuterkontos
Nach manueller Prüfung der eingegebenen Daten (diese kann 1 - 2 Werktage dauern), aktiviert die IHK das Nutzerkonto und es können online Carnets beantragt, neue Nutzer über den Admin angelegt werden, etc.
Informationen zum eCarnet-Admin, weiteren eCarnet-Nutzer und der Registrierung finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung" (PDF-Datei · 884 KB)
eCarnet Grafik allgemein

Carnet ATA/CPD online beantragen – Schritt für Schritt

Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Loggen Sie sich hierfür unter www.e-ata.de/hanau ein.
  • Aufruf des o. g. eCarnet Zugangs der IHK Hanau
  • Aktivierung des Button “neues Carnet ATA“ in der Werkzeugliste des Programms
  • Ausfüllen der Informationsfelder (Anträge können jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden)
  • Bewilligung und Druck direkt durch die IHK Hanau
  • Abholung oder Versand des Carnets, je nach Wunsch des Ausstellers im Unternehmen
  • Unterzeichnung des Carnets durch den Inhaber vor der Nämlichkeitssicherung des Zolls
Hinweis: Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dürfen ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK nicht vorgenommen werden.