Algerien: Importverbot für bestimmte Produkte tierischen Ursprungs
Die Deutsch-Algerische Industrie- und Handelskammer (AHK) teilt mit, dass seit dem 1.Oktober 2021 ein Einfuhrverbot für folgende
Produkte tierischen Ursprungs gilt:
- Thunfisch und Fischprodukte in Dosen
- Hühnerbologna und Geflügelpastete
- Joghurt, Eiscreme und Dessertcreme
- Flüssiges Eigelb
- Kamelwolle und -haar
- gekochte und halbgekochte weiße und rote Fleischprodukte (Wurstwaren)
- Corned-Beef
- lebendige Köder zum Fischen
Nähere Informationen erteilt die
AHK in Algier.