Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Wer im Bewachungsgewerbe tätig werden will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für allgemeine Bewachungstätigkeiten ist unter anderem die Teilnahme an einem Unterrichtungsverfahren bei der IHK erforderlich. Seit Januar 2003 ist darüber hinaus für die Ausübung von Bewachungstätigkeiten in besonders konfliktgeneigten Bereichen der Nachweis einer erfolgreich absolvierten Sachkundeprüfung zu erbringen.
Zweck der Sachkundeprüfung ist der Nachweis, dass die in den konfliktgeneigten Bereichen tätigen Personen Kenntnisse über die rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktischer Anwendung erworben haben, die für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendig sind. Dabei ist ein solcher Umfang zu Grunde zu legen, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Bewachungsaufgaben ermöglicht. Die Einzelheiten der Sachkundeprüfung sind in der Satzung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe geregelt.

Besonders konfliktgeneigte Tätigkeiten nach § 34 a Abs. 1 Satz 5 Gewerbeordnung

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
  • Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion (Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes und von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenenden oder Flüchtlingen dienen
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
  • Personen im Sinne des § 5a Absatz 2 Nummer 4, die am 1. Dezember 2016 Tätigkeiten nach § 34a Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 und 5 der GewO durchführen, müssen bis zum 30. November 2017 einen Sachkundenachweis erbringen.


Die Sachkundeprüfung beinhaltet folgende Sachgebiete:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Die Prüfungsgebühr beträgt 170,00 Euro.
Das Anmeldeformular zur Sachkundeprüfung finden Sie hier (PDF-Datei · 100 KB)


Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung

Bezüglich der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gibt es keine konkreten Vorgaben. Es ist also durchaus zulässig, sich im Eigenstudium auf diese Prüfung vorzubereiten. Es erscheint aber sinnvoll, sich unter Anleitung von geeigneten Dozenten in einem geregelten Lehrgang den erforderlichen Stoff anzueignen.
Grundsätzlich können Vorbereitungskurse von einer Vielzahl von Trägern angeboten werden. Die IHK informiert gerne über die dort bekannten Vorbereitungslehrgänge.
Da die Sachkundeprüfung sich auf die gleichen Sachgebiete bezieht wie das Unterrichtungsverfahren, bietet sich als Einstieg in die Thematik die Teilnahme die Teilnahme an der 40-stündigen Unterrichtung im Bewachungsgewerbe an. Zusätzlich sollte ein gezielter Vorbereitungslehrgang absolviert werden.

Befreiung von der Sachkundeprüfung

Von der Sachkundeprüfung befreit, wer erfolgreich Abschlüsse im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeivollzugsdienst, auch im Bundesgrenzschutz, für den mittleren Justizvollzugsdienst sowie für Feldjäger in der Bundeswehr erworben hat.Wer am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig ist, benötigt die Sachkundeprüfung ebenfalls nicht. Wer am 1. Januar 2003 weniger als drei Jahre im Bewachungsgewerbe tätig ist, muss die Sachkundeprüfung bis spätestens 1. Juli 2005 abgelegt haben, um weiterhin in konfliktgeneigten Bereichen tätig sein zu dürfen. Der zuständigen Erlaubnisbehörde sind die Befreiungstatbestände durch Vorlage der entsprechenden Zeugnisse nachzuweisen.

Prüfungstermine

Schriftliche Prüfung Anmeldeschluss*
16. März 2023
19. Januar 2023
20. April 2023
23. Februar 2023
25. Mai 2023
30. März 2023
15. Juni 2023
20. April 2023
20. Juli 2023
25. Mai 2023
17. August 2023
22. Juni 2023
21. September 2023
27. Juli 2023
19. Oktober 2023
24. August 2023
16. November 2023
21. September 2023
21. Dezember 2023
26. Oktober 2023
  * Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen berücksichtigt werden können, die bis zur Anmeldefrist des Prüfungstermins bei der Industrie- und Handelskammer Fulda eingehen.