Sachkundeprüfungen | Unterrichtungsverfahren
In Deutschland herrscht mit gewissen Einschränkungen Gewerbefreiheit. Für die Ausübung einiger gewerblicher Tätigkeiten verlangt der Gesetzgeber eine Erlaubnis. Soweit die Erlaubnis eine Schulung voraussetzt (z. B. Unterrichtung im Bewachungsgewerbe, Aufsteller:in für Spielgeräte, Finanzanlagenfachleute etc.), übernimmt diese die IHK. Folgende Prüfungen können Sie vor der IHK Fulda ablegen:
Freiverkäufliche Arzneimittel
- Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel (Nr. 2500842)
Bewachungsgewerbe
- Unterrichtung im Bewachungsgewerbe (Nr. 2500838)
- Prüfung im Bewachungsgewerbe (Nr. 2500840)
Gehfahrgut
- Gefahrgutfahrer:in und Gefahrgutbeauftragte:r (Nr. 3139430)
Verkehr
- Berufskraftfahrerqualifikation (Nr. 4936246)
- Güterkraftverkehr (Nr. 2504228)
- Taxi/Mietwagenverkehr (Nr. 2504232)
- Omnibusverkehr (Nr. 2504234)
Kontakt

Petra Massaccesi
WeiterbildungAusbildereignungsprüfung, Sachkundeprüfung Freiverkäufliche Arzneimittel, Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe, Unterrichtung im Bewachungsgewerbe

Sabrina Kümmel-Naderer
International, Standortpolitik und InnovationExistenzgründung und Unternehmensförderung