Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen

Mit der Novellierung zum 1. August 2022 soll der neue Beruf “Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen” den zunehmenden Digitalisierungsprozessen in der Versicherungswirtschaft Rechnung tragen.
Anstelle der bisherigen Fachrichtungen sind Wahlqualifikationen geplant. Die bisherige Produktorientierung soll künftig in Kundenbedarfsfeldern (zum Beispiel Mobilität, Wohnen, Gesundheit etc.) abgebildet werden. Weiterhin neu ist die gestreckte Abschlussprüfung: Teil 1 der Abschlussprüfung (schriftlich), Teil 2 der Abschlussprüfung mit schriftlicher und mündlicher Prüfung. Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.

Abschlussprüfung

Die bisherige Zwischen- und Abschlussprüfung wird ersetzt durch die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung (Abschlussprüfung in zwei voneinander getrennten Teilen).
  • Teil 1 der Abschlussprüfung mit 20 Prozent Gewichtung
    Prüfungsbereich: Allgemeine Versicherungswirtschaft
  • Teil 2 der Abschlussprüfung mit 80 Prozent Gewichtung
    Prüfungsbereich: Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung (30 Prozent)
    Prüfungsbereich: Kommunikation und Handels im Kundenkontakt (20 Prozent)
    Prüfungsbereich: Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft (20 Prozent)
    Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde (10 Prozent)
Der Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ erfolgt in einem fallbezogenen Fachgespräch.

Wahlqualifikationen

 Es ist einer der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen und im Ausbildungsvertrag festzulegen:
1. Versicherungsfälle managen,
2. Risikomanagement durchführen,
3. Risiken für Nicht-Privatkunden absichern,
4. im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten oder
5. Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten.
Hinweis: Die neue Ausbildungsverordnung enthält keine Übergangsregeln. Dies bedeutet, dass alle Verträge, die ab dem 1. August 2022 beginnen automatisch unter die neue Verordnung “Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen” fallen und umgekehrt alle Verträge, die spätestens am 31. Juli 2022 starten, unter die alte Verordnung fallen.

Die neue Ausbildungsverordnung finden Sie hier