Sachbezugswerte
Seit dem 1. Januar 2022 gelten nach der Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung neue Beträge. Sie sind auch im Rahmen der Ausbildungsvergütung von Bedeutung, wenn der Ausbildende dem Auszubildenden beispielsweise Unterkunft oder Verpflegung gewährt.
Die Möglichkeit derartiger Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausdrücklich vor; allerdings ist die Höchstgrenze der Anrechnung für Ausbildungsverträge gesetzlich auf 75 Prozent der Bruttoausbildungsvergütung beschränkt. Der Auszubildende muss danach in jedem Fall mindestens 25 Prozent der Bruttovergütung als Geldleistung erhalten.
Die wichtigsten Anrechnungswerte für Auszubildende lauten:
Sachbezugswerte für freie Verpflegung
Frühstück
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Mittagessen
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Abendessen
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Verpflegung insgesamt
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täglich
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2,00 Euro
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3,80 Euro
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3,80 Euro
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9,60 Euro
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monatlich
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60,00 Euro
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114,00 Euro
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114,00 Euro
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288,00 Euro
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Unterkunft belegt mit:
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Monatlicher Wert für Unterkunft allgemein
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Monatlicher Wert für Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt
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einem Mitarbeiter
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225,25 Euro
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185,50 Euro
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zwei Mitarbeitern
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119,25 Euro
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79,50 Euro
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drei Mitarbeitern
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95,75 Euro
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53,00 Euro
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mehr als drei Mitarbeitern
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66,25 Euro
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26,50 Euro
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Die Berechnung bei kürzeren Zeiträumen als einem Monat erfolgt für jeden Tag mit 1/30.
Dabei wird auf jeweils zwei Dezimalstellen berechnet, wobei die Cent aufgerundet werden, wenn sich bei der Berechnung eine dritte Dezimalstelle zwischen fünf und neun ergeben würde.