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Nr. 6802048

Betrieblicher Umweltschutz

Vorgaben des Gewässerschutzes betreffen Unternehmen insbesondere beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, bei der Nutzung von Wasser und Gewässern und bei der Abwasserbeseitigung. Immissionsschutzrechtliche Anforderungen umfassen u. a. Genehmigungspflichten, Luftreinhaltung, Lärmschutz und Strahlenschutz.
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Der Bundestag hat am 9. Juli dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (Artikelgesetz) mit zahlreichen Änderungen zugestimmt. Die Änderungen aus den Beschlussempfehlungen des Umweltausschusses dienen zum einen der besseren 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben und zum anderen der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.

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Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hat Fragen und Antworten zur Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IED) in Deutschland veröffentlicht. Die zentralen Forderungen des Bundesrates und der Wirtschaft lehnt die Bundesregierung darin weiterhin ab.

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Gemeinsam mit 14 weiteren Verbänden hat die DIHK ein Schreiben an die politischen Entscheidungsträger zur 1:1-Umsetzung der IE-Richtlinie in nationales Recht gerichtet. Zudem sollen die Erleichterungen des EU-Omnibus stärker berücksichtigt werden und um eine Stop-the-Clock-Regelung ergänzt werden.

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Das Bundesratsplenum hat am 6. März 2026 über die Empfehlungen seiner Ausschüsse zur nationalen Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie (IED) entschieden.

Das deutsche Immissionsschutzrecht dient u. a. zur Umsetzung der grundlegenden EU-Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU („IED“). Deren Überarbeitung und Erweiterung wurde am 15.07.2024 als Änderungsrichtlinie 2024/1785/EU veröffentlicht und muss binnen zwei Jahren ins nationale Recht übernommen werden.