StromVKG beschlossen: Neue Erlöschancen für flexible Unternehmen
Im Juli 2026 ist das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die langfristige Stromversorgung durch die Einführung eines sogenannten Kapazitätsmarktes sicherzustellen.
Durch den Ausstieg aus der Kohle- und Kernenergie und den damit verbundenen Ausbau von Solar- und Windenergieanlagen muss die Stromversorgung auch in den sogenannten Dunkelflauten gewährleistet sein. Das StromVKG führt hierfür einen Kapazitätsmarkt für das Jahr 2031 ein, der Investitionen in gesicherte Erzeugungsleistung, Speicher und Lastflexibilitäten anreizen soll. Für potenzielle Marktteilnehmer kann es deshalb sinnvoll sein, bereits jetzt die erforderlichen Voraussetzungen für eine Teilnahme zu schaffen.
Neben dem Bau neuer steuerbarer Erzeugungskapazitäten sollen künftig auch flexible Stromverbraucher einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Unternehmen, die ihren Stromverbrauch bei Bedarf kurzfristig reduzieren oder verschieben können, erhalten dadurch die Möglichkeit, ihre Flexibilität zu vermarkten und zusätzliche Erlöse zu erzielen.
Für energieintensive Betriebe, Wasserstoffprojekte, Unternehmen mit Kühlhäusern, Betreiber von Wasserkraftwerken sowie Unternehmen mit Batteriespeichern kann dies zusätzliche wirtschaftliche Potenziale eröffnen.
Unternehmen mit einem professionellen Energiemanagement können künftig nicht nur Strom verbrauchen, sondern ihre Flexibilität als marktfähige Leistung anbieten und dadurch neue Erlöspotenziale erschließen. Zudem tragen sie zur Stabilisierung des Stromsystems bei und ihnen wird für die Bereitstellung dieser Flexibilität eine Vergütung gewährt.
Für energieintensive Betriebe, Wasserstoffprojekte, Unternehmen mit Kühlhäusern, Betreiber von Wasserkraftwerken sowie Unternehmen mit Batteriespeichern kann dies zusätzliche wirtschaftliche Potenziale eröffnen.
Unternehmen mit einem professionellen Energiemanagement können künftig nicht nur Strom verbrauchen, sondern ihre Flexibilität als marktfähige Leistung anbieten und dadurch neue Erlöspotenziale erschließen. Zudem tragen sie zur Stabilisierung des Stromsystems bei und ihnen wird für die Bereitstellung dieser Flexibilität eine Vergütung gewährt.
Deren Höhe wird über Ausschreibungen ermittelt. Unternehmen, die einen Zuschlag erhalten, bekommen für die Bereitstellung ihrer Flexibilität eine Vergütung und verpflichten sich im Gegenzug, die zugesagte Leistung im Bedarfsfall zur Verfügung zu stellen.
Unternehmen, die ihren Strombezug bei Bedarf zuverlässig senken können, dürfen sich ab Dezember 2027 an den Ausschreibungen beteiligen. Zur Auswahl stehen Verpflichtungszeiträume von einem, sieben oder 15 Jahren. Die Mindestgröße beträgt ein Megawatt, wobei auch mehrere kleinere Anlagen gemeinsam berücksichtigt werden können (sogenannte Aggregation). Diese Aggregation kann z.B. durch einen externen Dienstleister, einen Industrieverbund oder ein Unternehmen mit mehreren Standorten selbst realisiert werden.
Unternehmen, die ihren Strombezug bei Bedarf zuverlässig senken können, dürfen sich ab Dezember 2027 an den Ausschreibungen beteiligen. Zur Auswahl stehen Verpflichtungszeiträume von einem, sieben oder 15 Jahren. Die Mindestgröße beträgt ein Megawatt, wobei auch mehrere kleinere Anlagen gemeinsam berücksichtigt werden können (sogenannte Aggregation). Diese Aggregation kann z.B. durch einen externen Dienstleister, einen Industrieverbund oder ein Unternehmen mit mehreren Standorten selbst realisiert werden.
Die Termine zu den Ausschreibungen können Sie hier einsehen.
Noch ausstehend sind die beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission sowie die abschließende Ausgestaltung der Finanzierung des Kapazitätsmarktes. Nach derzeitiger Planung sollen die Kosten letztlich über die Stromverbraucher finanziert werden.
Eine Zuschlagserteilung ist erst nach Abschluss des beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens möglich. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zeigt sich zuversichtlich, dass die erforderliche Genehmigung der Europäischen Kommission rechtzeitig vor dem ersten Ausschreibungstermin im September 2026 vorliegen wird.