EU billigt erweiterte Stromkostenentlastung

Die EU-Kommission hat grünes Licht für die Ausweitung der deutschen Strompreiskompensation gegeben. Davon profitieren rückwirkend ab dem Abrechnungsjahr 2025 weitere energie- und handelsintensive Branchen. Neben der Aufnahme von rund 20 zusätzlichen Wirtschaftszweigen wird auch die Förderintensität für bereits beihilfeberechtigte Unternehmen erhöht.
Mit der von der Europäischen Kommission genehmigten Erweiterung der Strompreiskompensation steigt die Zahl der förderfähigen Branchen in Deutschland von bisher elf auf insgesamt 31 Sektoren. Zu den neu berücksichtigten Bereichen zählen unter anderem Unternehmen der organischen Chemie sowie der Glasindustrie.
Darüber hinaus werden die Förderkonditionen für bereits beihilfeberechtigte Unternehmen verbessert. In besonders energieintensiven Branchen, wie beispielsweise der Stahlindustrie, kann die Beihilfeintensität künftig auf bis zu 80 Prozent steigen.
Die erweiterten Regelungen gelten rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2025. Gleichzeitig hat die Bundesregierung angekündigt, die Strompreiskompensation auch über das Jahr 2025 hinaus weiterzuentwickeln und für die Jahre ab 2026 zukunftsfest auszugestalten.
Mit der Ausweitung der Strompreiskompensation erhalten zahlreiche Unternehmen erstmals Zugang zu staatlichen Entlastungen bei den Stromkosten.
Die förderfähigen Sektoren finden Sie in Anhang I der Mitteilung der Kommission C/2026/196.
Die DEHSt bietet auf ihrer Website einen Leitfaden zur Antragsausfüllung inklusive weiterführender Informationen und ein Formular zur Kontaktaufnahme bei Fragen an. Dabei verweist die DEHSt allerdings aufgrund des derzeit hohen Aufkommens auf mögliche Verzögerungen bei der Beantwortung.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass in der Mitteilung der Kommission 36 Einzelpositionen aufgeführt. Das BMWE zählt in der politischen Kommunikation einige dieser Teilsektoren zusammen und kommt deshalb auf 31 Sektoren.