Kandidatenliste um zwei weitere Stoffe erweitert
Üblicherweise wird die SVHC-Liste zweimal im Jahr erweitert, im 2. Halbjahr 2026 wird dies voraussichtlich jedoch nicht der Fall sein, d. h. eine Erweiterung ist erst wieder ca. im Februar 2027 zu erwarten.
Februar 2026
Am 4. Februar 2026 hat sich die Anzahl der „SVHC-Stoffe auf der Kandidatenliste“ um zwei auf nunmehr 253 erhöht: Neu aufgenommen wurde u. a. Hexan. Jede Aufnahme löst ohne Übergangsfrist unaufgeforderte Mitteilungspflichten längs der Lieferkette von Erzeugnissen aus, sofern mehr als 0,1 % eines Kandidatenstoffs im Erzeugnis enthalten ist. Diese Pflicht gilt laut Artikel 33 der REACH-Verordnung so „nur“ für Erzeugnisse, also nicht für Stoffe und Gemische, für die jedoch ggf. Sicherheitsdatenblätter anzupassen sind.
Neu aufgenommen wurden:
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n-Hexan (CAS-Nr.: 110-54-3, EC-Nr.: 203-777-6, Grund der Aufnahme: spezifische Organtoxizität bei wiederholter Aufnahme)Einsatzgebiete: Formulierungen, Polymerisationsprozesse, Beschichtungen, Reinigungsmittel
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4,4′-(Hexafluorisopropyliden)diphenol und seine Salze (weder CAS-Nr. noch EC-Nummer, Grund der Aufnahme: reproduktionstoxisch)Einsatzgebiete: Prozesssteuerungsmittel und Vernetzer
November 2025
Zuvor war im November 2025 die Kandidatenliste um Decabromdiphenylethan (DBDPE) erweitert worden (EG-Nummer: 284-366-9, CAS-Nummer: 84852-53-9, Grund der Aufnahme: vPvB (sehr persistent und sehr bioakkumulativ))
Einsatzgebiet: Flammschutzmittel
Die hier auf der ECHA-Homepage zu findende Kandidatenliste umfasst nun (Februar 2026) insgesamt 253 SVHC-Einträge (substances of very high concern). Die besagten Stoffe „kandidieren“ für eine Aufnahme in Anhang XIV der REACH-Verordnung, was langfristig eine Zulassungspflicht bedeuten könnte. Kurzfristig entsteht mit der Bekanntgabe die Pflicht zur Weitergabe von Informationen längs der Lieferkette an gewerbliche Kunden, sofern mehr als 0,1 % eines Kandidatenstoffs im gelieferten Erzeugnis enthalten ist.