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Nr. 6800114

Arbeitsschutz, Gefahrgut, Gefahrstoffe, REACH

Hier finden Sie Informationen zu betrieblichem Arbeitsschutz, zum Transport von Gefahrgütern, zur europäischen REACH-Verordnung und zum Gefahrstoffrecht, welches innerbetriebliche Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen reglementiert.

Am 11. Mai 2026 trat die jüngste Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung in Kraft. Mit der https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202600859 wird eine neue Ziffer 83 zu 2,4-Dinitrotoluol in Erzeugnissen eingeführt.

Bis zum 25. Mai 2026 können sich Unternehmen nochmals an einer EU-Konsultation beteiligen und ihre Einwände gegen die geplante umfassende Beschränkung von PFAS (Fluor-haltige Verbindungen) formulieren.

Anhang XVII der REACH-Verordnung wird um eine weitere Ziffer ergänzt, mit der die Verwendung von fluorhaltigen Feuerlöschmitteln noch weitgehender als bisher eingeschränkt wird.

Die Europäische Chemikalienagentur hat Anfang Februar 2026 die Liste der „Kandidatenstoffe“ um zwei weitere Einträge ergänzt. Dies löst ohne Übergangsfrist unaufgeforderte Mitteilungspflichten längs der Lieferkette von Erzeugnissen aus, sofern mehr als 0,1 Prozent eines Kandidatenstoffs im Erzeugnis enthalten ist.

Die Gefahrstoffverordnung ist Ende 2025 erneut geändert worden hinsichtlich der Regelungen zu Asbest und Bioziden.

Die EU-Verordnung über persistente organische Schadstoffe ("POP")wird oftmals geändert. Es handelt sich zwar häufig um Spezialthemen, aber Verstöße dagegen stellen Straftaten dar.

Die europäische CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen war Ende 2024 geändert worden, u. a. bzgl. der Kennzeichnungsetiketten. Mit einer neuen „Stop-the-clock“-Veröffentlichung wird der Anwendungsbereich einiger Änderungen nun auf Anfang 2028 verschoben.