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Steuern International

Unter bestimmten Voraussetzungen können Verkäufe im Einzelhandel an Privatpersonen mit Wohnsitz in einem Drittland (= außerhalb der EU) steuerfrei abgerechnet werden. Ab einem Einkaufswert von EUR 50 ist eine Steuerfreiheit möglich. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erläutert in einem Schreiben die wichtigsten Punkte.

Lieferungen oder Leistungen deutscher Unternehmen in der Schweiz können eine Mehrwertsteuerpflicht auslösen. betroffen sind vor allem Unternehmen, die Werklieferungen, Montagen, Reparaturen o.ä. Arbeiten in der Schweiz ausführen. Auch Versandhändler können mit ihren Lieferungen in der Schweiz steuerpflichtig werden.

Seit dem 1.1.2025 kann die umsatzsteuerliche Sonderregelung für Kleinunternehmen auch grenzüberschreitend in Anspruch genommen werden. In einem eigens eingerichteten KMU-Webportal stellt die EU-Kommission allgemeine Informationen und Erläuterungen zur Funktionsweise der Regelung zur Verfügung, auch in deutscher Sprache.

Wann können Ausfuhren steuerfrei abgerechnet werden? Welche Nachweise sind erforderlich. Hier finden Sie weiterführende Informationen.