Türkei

Zusatzzölle / Ursprungszeugnisse

Türkei erhebt auch 2025 Schutzzölle / Breite Produktpalette von Zöllen betroffen
Am 31. Dezember 2024 veröffentlichte das türkische Amtsblatt eine aktualisierte Liste der betroffenen Produkte. Darin enthalten sind etwa Marmor, Chemikalien, Kunststoffe, textile Waren, Maschinen, Elektrofahrzeuge, Schmuck und Möbel. Welche Waren davon betroffen sind, erfahren Sie aus dem entsprechenden Artikel der GTAI
Waren aus der EU sind oft von den Schutzzöllen ausgenommen. Ein Nachweis des Ursprungs, wie eine Ursprungserklärung auf der Rechnung oder eine Lieferantenerklärung, genügt. Dennoch verlangen türkische Zolldienstleister oft ein Ursprungszeugnis, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Import- und Außenhandelsregime

Im Resmi Gazete, Amtsblatt der Türkei, wurden die Importverordnungen für 2026 (İthalat Tebliğleri) am 31. Dezember 2025 veröffentlicht und sind seit dem 1. Januar 2026 gültig. Die Regelungen der Importregimeverordnung sind in mehrere Importverordnungen aufgeteilt. Gleichzeitig wurde mit den Produktsicherheits- und Kontrollverordnungen 2026 (Ürün Güvenliği ve Denetimi) der Bereich „Produktsicherheit und Überwachung“ am 31. Dezember 2025 für das Jahr 2026 erlassen.

Die Germany Trade and Invest (GTAI) hat eine Übersicht in tabellarischer Form (Stand 2025) zu den Import- und Produktsicherheitsverordnungen veröffentlicht.

Regelungen für den Import von Waren, die der CE-Kennzeichnungspflicht unterliegen

Mit der Bekanntmachung 2026/9 (“CE” Isareti Tasıması Gereken Bazi Ürünlerin Ithalat Denetimi Tebligi - Ürün Güvenligi ve Denetimi) des türkischen Handelsministeriums sind Vorschriften veröffentlicht worden, die den Import von Waren, welche als gefährlich eingestuft werden, betreffen.
Bei der Einfuhr folgender Warengruppen (Anhang 1/Ek-1 der Bekanntmachung 2026/9) wird seitens der türkischen Zollbehörden eine Übereinstimmung mit den jeweiligen Sicherheitsnormen gefordert:
  • Maschinen
  • Elektrisches Material, das zur Nutzung in bestimmten Spannungsbereichen konzipiert ist (LVD)
  • Elektromagnetische Felder erzeugende und/oder in diesen Bereichen beeinflussbare Produkte (EMC)
  • Sicherheitszubehör für Aufzüge
  • Druckgeräte
  • Einfache Druckbehälter
  • Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe
  • Warmwasserkessel
  • Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Elektromotoren und elektrische Generatoren, elektromechanische Haushaltsgeräte, Dunstabzugshauben, Backöfen, elektrische Lampen, Klimageräte, Ventilatoren, elektrische Staubsauger, Kühl- und Gefrierschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Trockner, Fernseher, elektronische Displays, Schweißgeräte etc.
  • Explosivstoffe (pyrotechnische Materialien)/Explosivstoffe für zivile Zwecke
  • Aufblasbare Boote
Die Einfuhrkontrolle erfolgt durch die Turkish Standards Institution (TSI). Das TSI überwacht und kontrolliert die Einfuhr der in Anhang 2/Ek-2 aufgelisteten Waren der o.g. Bekanntmachung. Wenn der Verdacht besteht, dass die Waren nicht sicher sind oder den zutreffenden Verordnungen nicht entsprechen, werden Tests gefordert. Entsprechen die Waren den Vorgaben, erstellt die Turkish Standards Institution eine Übereinstimmungserklärung.
Für Waren, deren Übereinstimmung nicht festgestellt wird, wird der Import verweigert. Für Waren, die mit eine A.TR angemeldet werden, wird häufig die TAREKS-Referenznummer (TAREKS: Einfuhrgenehmigungsportal der Türkei) automatisch erzeugt. Dies ersetzt jedoch keine Konformitätsprüfung und bedeutet nicht, dass das Produkt automatisch als konform gilt und nicht einer Kontrolle zugeführt wird.

Regelungen für den Import von Maschinen

Die Türkei hat am 31. Dezember 2025 eine neue Bekanntmachung 2026/32 zum Import von Maschinen veröffentlicht. Die Verordnung regelt die Importkontrolle bestimmter Maschinen und technischer Produkte in die Türkei im Rahmen der Marktüberwachung und Produktsicherheit. Bei der Einfuhr der in Anhang 1/Ek-1 der Bekanntmachung aufgeführten Warengruppen wird seitens der türkischen Behörden die Übereinstimmung mit den jeweils einschlägigen technischen und sicherheitsrechtlichen Vorschriften gefordert. Dazu zählen – je nach Produkt – insbesondere Anforderungen aus der Maschinenverordnung, der Niederspannungsrichtlinie (LVD), der EMV-Vorschriften sowie ggf. Regelungen zu Ökodesign, Energiekennzeichnung oder Geräuschemissionen.
Von der Bekanntmachung erfasst sind u. a. folgende Warengruppen:
  • Maschinen
  • Landwirtschaftliche Maschinen
  • Elektromotoren
  • Elektromagnetische Produkte oder davon betroffene Produkte
  • Elektrische Betriebsmittel innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen
  • Dunstabzugshauben, Backöfen, Lichtquellen, Klimageräte, Ventilatoren, Spülmaschinen, Trockner, elektronsiche Displays, Kühl- und Gefrierschränke usw.
Die Bekanntmachung unterscheidet zwischen
  • Maschinen, die einer Vorabgenehmigung und ggf. einer physischen Kontrolle unterliegen (Anhang 2/A/Ek-2/A), sowie
  • Maschinen, die ausschließlich einer physischen Kontrolle unterliegen sind (Anhang 2/B/Ek-2/B).
Die Einfuhrkontrolle erfolgt über das elektronische System TAREKS. Für die Anmeldung sind gemäß Anhang 3/Ek-3 je nach Produkt u. a. Rechnungen, technische Unterlagen, Konformitäts- bzw. Typgenehmigungsdokumente sowie Produktfotos zu übermitteln und in TAREKS hochzuladen.
Wird im Rahmen der Kontrolle festgestellt, dass die Waren nicht den einschlägigen Vorschriften entsprechen, kann die Einfuhr verweigert werden. Für Waren, die mit einer A.TR-Bescheinigung angemeldet werden, wird häufig eine TAREKS-Referenznummer automatisch erzeugt. Dies ersetzt jedoch keine Konformitätsprüfung und bedeutet nicht, dass die Ware automatisch als konform gilt oder keiner Kontrolle unterzogen wird