Mercosur-Abkommen
Aktueller Stand des EU-Mercosur-Abkommens
Die Europäische Kommission hat die vorläufige Anwendung des Handelsteils aus dem EU‑Mercosur‑Abkommens ab 1. Mai 2026 bekannt gegeben. Aktuell bereitet die EU-Kommission die notwendigen technischen Maßnahmen vor, darunter das Quotenmanagement sowie die Anpassung des Zolltarifs.
Nach über 25 Jahren Verhandlungen haben die EU und die vier Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay ein weitreichendes Partnerschafts- und Handelsabkommen abgeschlossen. Das Abkommen wurde am 9. Januar 2026 formal vom Rat der EU zur Unterzeichnung zugelassen und am 17. Januar 2026 unterzeichnet. Es umfasst zwei Instrumente:
- das EU-Mercosur Partnership Agreement (EMPA) als umfassende politische und wirtschaftliche Kooperation,
- sowie ein Interim Trade Agreement (iTA), das vorläufig Handels- und Zollregeln in Kraft setzen soll.
Parallel dazu hat das Europäische Parlament beschlossen, die Vereinbarkeit des Abkommens mit EU-Recht vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen zu lassen. Erst wenn das Gutachten des EuGH vorliegt, kann das Abkommen vollständig ratifiziert werden, dies wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Aus diesem Grund wurde der Handelsteil als eigenes Interims-Agreement herausgenommen und kann nun vorläufig angewendet werden.
Wirkung des Abkommens für deutsche Unternehmen
Marktzugang und Zölle
Das Abkommen schafft eine Zoll- und Handelszone mit über 700 Mio. Verbraucher*innen. Es reduziert Zölle und nicht-tarifäre Handelshemmnisse, was deutsche Exporte für EU-Unternehmen signifikant wettbewerbsfähiger macht. Besonders profitieren sollen Branchen wie Maschinenbau, Automobilindustrie, Chemie und Pharma, da für viele Industriegüter Zölle von derzeit bis zu 35 % wegfallen.
Mit Beginn der Anwendung fallen bereits einige Zölle unmittelbar weg, es gibt in der Folge dann einen Stufenplan über 10 Jahre, in denen die Zölle schrittweise reduziert und abgebaut werden. Die Stufenpläne sind Bestandteil des Abkommens, das im Amtsblatt L 2026/186 vom 27.02.2026 veröffentlicht wurde.
Die Zoll-Datenbank wup-online wird zeitnah entsprechend aktualisiert.
Zudem werden Zollkontingente für bestimmte Agrar- und Milcherzeugnisse neu geregelt, was auch Chancen für Lebensmittel- und Spezialitätenexporte eröffnet.
Dienstleistungen und öffentliche Aufträge
Europäische Dienstleister, darunter auch deutsche Beratungs-, IT-, Logistik- und Finanzunternehmen, erhalten besseren Zugang zu Mercosur-Märkten und Ausschreibungen im öffentlichen Sektor der Partnerländer.
Rohstoffe und Lieferketten
Mercosur ist ein wichtiger Lieferant strategischer Rohstoffe (z. B. Lithium, Niobium), die für die Transformation der deutschen Industrie relevant sind. Das Abkommen stärkt die Zugangssicherheit zu diesen Materialien.
Rechtssicherheit und Nachhaltigkeit
Das Abkommen enthält verbindliche Kapitel zu Nachhaltigkeit, Arbeits- und Umweltstandards sowie zu Regeln für geistiges Eigentum, was deutschen Unternehmen langfristig Rechtssicherheit bietet.
Handlungsempfehlungen: Wie Unternehmen sich jetzt vorbereiten können
Ursprungsregeln und Präferenznachweise frühzeitig prüfen
Unternehmen sollten bereits jetzt analysieren, ob ihre Produkte grundsätzlich die Ursprungsregeln des EU-Mercosur-Abkommens erfüllen könnten, auch wenn diese noch nicht angewendet werden dürfen. Künftig erfolgt der Ursprungsnachweis über eine Erklärung zum Ursprung auf Handelsdokumenten.
Für Sendungen mit einem Warenwert von mehr als 6.000 Euro ist vorgesehen, dass Unternehmen als Registrierter Ausführer (REX) geführt werden. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass bestehende REX-Registrierungen weiter genutzt werden können. Wer keine REX-Nummer hat, kann jetzt bereits die Registrierung vorbereiten
Nach Inkrafttreten bzw. im Rahmen einer vorläufigen Anwendung des Abkommens können zudem die Mercosur-Staaten in Lieferantenerklärungen berücksichtigt werden.
Wichtiger Hinweis: Die Inanspruchnahme von Präferenzzollsätzen ist erst nach der formellen Anwendung des Abkommens zulässig. Eine frühzeitige Vorbereitung dient daher ausschließlich der internen Planung und Prozessanpassung.
Verträge und Incoterms überprüfen
Unternehmen sollten bestehende sowie künftige Liefer- und Kaufverträge daraufhin prüfen, ob Regelungen zu Zollabwicklung, Warenursprung und Haftungsfragen ausreichend klar gefasst sind. Empfehlenswert ist es, entsprechende Vertragsklauseln flexibel zu gestalten, um auf mögliche Änderungen im Zeitplan, im Anwendungsumfang oder bei der praktischen Umsetzung des EU-Mercosur-Abkommens reagieren zu können.
Going International - Was baden-württembergische Unternehmen erwarten
Die IHK Region Stuttgart hat in ihrer Going International-Umfrage 2025 243 Unternehmen aus Baden-Württemberg zum Mercosur-Abkommen und zur US-Handelspolitik befragt; fast zwei Drittel der Antworten stammen von kleinen und mittleren Unternehmen. Etwa 40 Prozent der international tätigen Unternehmen aus Baden-Württemberg gehen laut Umfrage davon aus, dass das Mercosur-Abkommen Auswirkungen auf ihre Aktivitäten in dieser Region haben wird. Als wichtigste Effekte nennen die Firmen vor allem einen einfacheren Zugang zu den Märkten sowie den Abbau bestehender Handelsbarrieren, was von 73 Prozent der Befragten hervorgehoben wird. An zweiter Stelle stehen mögliche Kostenvorteile durch reduzierte Zölle, die 62 Prozent erwarten.
Rund ein Drittel der Unternehmen, die sich vom Abkommen betroffen sehen, plant zudem, seine Exportgeschäfte oder Beschaffungsaktivitäten in den Mercosur-Staaten auszubauen oder erstmals aufzunehmen. Weitere sieben Prozent ziehen zusätzliche Investitionen in den Ländern des Bündnisses in Betracht oder wollen dort erstmals investieren. Sechs Prozent sehen außerdem Chancen in einer leichteren Diversifizierung ihrer Lieferketten. Lediglich ein Prozent der befragten Unternehmen rechnet mit negativen Folgen durch das Inkrafttreten des Abkommens.
Rund ein Drittel der Unternehmen, die sich vom Abkommen betroffen sehen, plant zudem, seine Exportgeschäfte oder Beschaffungsaktivitäten in den Mercosur-Staaten auszubauen oder erstmals aufzunehmen. Weitere sieben Prozent ziehen zusätzliche Investitionen in den Ländern des Bündnisses in Betracht oder wollen dort erstmals investieren. Sechs Prozent sehen außerdem Chancen in einer leichteren Diversifizierung ihrer Lieferketten. Lediglich ein Prozent der befragten Unternehmen rechnet mit negativen Folgen durch das Inkrafttreten des Abkommens.