USA Aktuell

Unser US-Ticker mit Tipps und Hinweisen zum US-Geschäft, aktuellen Veranstaltungen, Kooperationen und anderen Angeboten.

Zoll-Update: Implementierung neuer Zusatzzölle nach Section 301

Das US-Handelsministerium (USTR) hat am 23.07.2026 eine Proklamation veröffentlicht, die auf Section 301 des Trade Act of 1974 basieren. Die bisher gegoltenen Zusatzzölle nach Section 122 in Höhe von 10% plus MFN sind am 24.07.2026 offiziell ausgelaufen. Die Proklamation umfasst folgende Neuerungen:
  • Für die EU, zusammen mit Taiwan, gilt ab 00:01, am Freitag dem 24.7., folgendes:
    • Für Produkte mit einem MFN-Zoll von weniger als 10% gilt ein Zollsatz von 10% inklusive MFN.
    • Für Produkte mit einem MFN-Zoll von mehr als 10% gilt der nur MFN-Zoll, ohne zusätzliche Zölle.
  • Somit sind diese Maßnahmen nun auch Turnberry-Konform (maximal 15%) gestaltet worden.
  • Für Japan, Korea und die Schweiz gilt eine ähnliche Struktur wie für die EU, aber mit einem „Mindestzollsatz“ von 12,5% anstatt 10%.
  • Für weitere ausgewählte Handelspartner gilt ein Zoll von 10% plus MFN (Argentinien, Bangladesch, Kambodscha, Kanada, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Indien, Indonesien, Jordanien, Malaysia, Mexiko, Pakistan, Sri Lanka, das Vereinigte Königreich und Trinidad und Tobago).
  • Für alle weitere Handelspartner (weitere 38 Länder, inkl. China) gilt ein Zollsatz 12,5% plus die jeweils anfallenden MFN-Zölle.
Güter die bereits von Sektorale Zöllen (Section 232, Stahl/Alu, Autos, Halbleiter) betroffen sind, sind von diesen neuen Maßnahmen nicht betroffen.

Rückerstattung der IEPPA-Zölle: Was Unternehmen wissen sollten

Im Februar 2026 hat der US Supreme Court entschieden, dass die seit April 2025 auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) erhobenen Importzölle rechtswidrig sind. In der Folge hat die U.S. Customs and Border Protection (CBP) am 20. April 2026 mit der ersten Phase der Rückerstattungen begonnen. Für betroffene Unternehmen ergeben sich daraus konkrete Möglichkeiten, bereits gezahlte Zölle zurückzufordern. Die DIHK hat das Wichtigste zum Vorgehen bei der Erstattung auf einer Informationsseite zusammengefasst.

Neues Verfahren: CAPE im ACE-Portal

Zur Abwicklung der Rückerstattungen wurde das Tool Consolidated Administration and Processing of Entries (CAPE) im Automated Commercial Environment Secure Data Portal eingeführt.
Das Verfahren bringt wesentliche Verbesserungen:
  • Vollständig digitaler Prozess zur Antragstellung
  • Konsolidierte Bearbeitung statt einzelner Zollpositionen
  • Einbeziehung von Zinsen in die Rückerstattung
  • Effizientere Abwicklung auf Basis gerichtlicher Entscheidungen

Aktueller Stand: Phase 1 gestartet

Die Umsetzung erfolgt schrittweise. Die seit dem 20. April 2026 laufende Phase 1 umfasst:
  • Bestimmte noch nicht liquidierte Einträge
  • Bestimmte Einträge innerhalb von 80 Tagen nach Liquidation
Weitere Phasen werden folgen und zusätzliche Fallkonstellationen sowie Funktionen abdecken.

Ablauf des CAPE-Verfahrens

Für die Beantragung einer Rückerstattung sind nur wenige Voraussetzungen erforderlich:

Voraussetzungen

  • Zugang zum ACE-Portal
    (Importer of Record oder bevollmächtigter Zollagent)
  • Hinterlegte Bankverbindung (ACH) im Portal
  • Einreichung der CAPE Declaration im System

Bearbeitung durch die CBP

Nach Annahme des Antrags erfolgt:
  • Entfernung der IEEPA-Zolltarifnummer
  • Neuberechnung der Zollschuld ohne IEEPA-Anteil
  • Aktualisierung des Eintrags
  • (Re-)Liquidation

Auszahlung der Rückerstattung

Die Rückzahlung erfolgt gebündelt:
  • nach Importer of Record
  • nach benannter Partei (CBP Form 4811)
  • gruppiert nach Liquidationsdatum
Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine Teilnahme am CAPE-Verfahren erfüllen:

→ Besteht ein aktives ACE-Portal-Konto?
→ Sind Bankdaten für ACH-Rückerstattungen hinterlegt?
→ Sind interne Prozesse auf die konsolidierte Rückerstattung vorbereitet?

Eine rechtzeitige Vorbereitung erleichtert die Nutzung des neuen Systems und beschleunigt mögliche Rückzahlungen.