USA Aktuell
Unser US-Ticker mit Tipps und Hinweisen zum US-Geschäft, aktuellen Veranstaltungen, Kooperationen und anderen Angeboten.
Zoll-Update: Implementierung neuer Zusatzzölle nach Section 301
Das US-Handelsministerium (USTR) hat am 23.07.2026 eine Proklamation veröffentlicht, die auf Section 301 des Trade Act of 1974 basieren. Die bisher gegoltenen Zusatzzölle nach Section 122 in Höhe von 10% plus MFN sind am 24.07.2026 offiziell ausgelaufen. Die Proklamation umfasst folgende Neuerungen:
Rückerstattung der IEPPA-Zölle: Was Unternehmen wissen sollten
Im Februar 2026 hat der US Supreme Court entschieden, dass die seit April 2025 auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) erhobenen Importzölle rechtswidrig sind. In der Folge hat die U.S. Customs and Border Protection (CBP) am 20. April 2026 mit der ersten Phase der Rückerstattungen begonnen. Für betroffene Unternehmen ergeben sich daraus konkrete Möglichkeiten, bereits gezahlte Zölle zurückzufordern. Die DIHK hat das Wichtigste zum Vorgehen bei der Erstattung auf einer Informationsseite zusammengefasst.
Neues Verfahren: CAPE im ACE-Portal
Zur Abwicklung der Rückerstattungen wurde das Tool Consolidated Administration and Processing of Entries (CAPE) im Automated Commercial Environment Secure Data Portal eingeführt.
Das Verfahren bringt wesentliche Verbesserungen:
- Vollständig digitaler Prozess zur Antragstellung
- Konsolidierte Bearbeitung statt einzelner Zollpositionen
- Einbeziehung von Zinsen in die Rückerstattung
- Effizientere Abwicklung auf Basis gerichtlicher Entscheidungen
Aktueller Stand: Phase 1 gestartet
Die Umsetzung erfolgt schrittweise. Die seit dem 20. April 2026 laufende Phase 1 umfasst:
- Bestimmte noch nicht liquidierte Einträge
- Bestimmte Einträge innerhalb von 80 Tagen nach Liquidation
Weitere Phasen werden folgen und zusätzliche Fallkonstellationen sowie Funktionen abdecken.
Ablauf des CAPE-Verfahrens
Für die Beantragung einer Rückerstattung sind nur wenige Voraussetzungen erforderlich:
Voraussetzungen
- Zugang zum ACE-Portal
(Importer of Record oder bevollmächtigter Zollagent) - Hinterlegte Bankverbindung (ACH) im Portal
- Einreichung der CAPE Declaration im System
Bearbeitung durch die CBP
Nach Annahme des Antrags erfolgt:
- Entfernung der IEEPA-Zolltarifnummer
- Neuberechnung der Zollschuld ohne IEEPA-Anteil
- Aktualisierung des Eintrags
- (Re-)Liquidation
Auszahlung der Rückerstattung
Die Rückzahlung erfolgt gebündelt:
- nach Importer of Record
- nach benannter Partei (CBP Form 4811)
- gruppiert nach Liquidationsdatum
Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine Teilnahme am CAPE-Verfahren erfüllen:
→ Besteht ein aktives ACE-Portal-Konto?
→ Sind Bankdaten für ACH-Rückerstattungen hinterlegt?
→ Sind interne Prozesse auf die konsolidierte Rückerstattung vorbereitet?
Eine rechtzeitige Vorbereitung erleichtert die Nutzung des neuen Systems und beschleunigt mögliche Rückzahlungen.
→ Besteht ein aktives ACE-Portal-Konto?
→ Sind Bankdaten für ACH-Rückerstattungen hinterlegt?
→ Sind interne Prozesse auf die konsolidierte Rückerstattung vorbereitet?
Eine rechtzeitige Vorbereitung erleichtert die Nutzung des neuen Systems und beschleunigt mögliche Rückzahlungen.