Steuern in Indien

Stand: 10.04.2026
Ausländische Unternehmen mussten bisher das Formular 10F in einem Portal der indischen Steuerbehörde digital erstellen. Nun ersetzt das Formular 41 das Formular 10F.
Das indische Steuerrecht gilt aufgrund seiner hohen Regelungsdichte als besonders komplex. Zwar wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Reformen sowohl im Bereich der direkten als auch der indirekten Besteuerung auf den Weg gebracht, diese sind bislang jedoch nur teilweise umgesetzt worden. Für deutsche Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit Indien pflegen, ist daher ein grundlegendes Verständnis der geltenden steuerlichen Vorschriften essenziell.
Quellensteuer (TDS) und Permanent Account Number (PAN)
Indien erhebt auf bestimmte Zahlungen an ausländische Unternehmen eine Quellensteuer – die sogenannte Tax Deduction at Source (TDS) oder Withholding Tax. Diese betrifft insbesondere Dienstleistungen, Lizenzgebühren und Zinszahlungen, die an Unternehmen außerhalb Indiens fließen.
Der indische Vertragspartner behält die Quellensteuer automatisch vom Rechnungsbetrag ein und führt sie an die indischen Finanzbehörden ab. Wie eine Rechnung korrekt auszustellen ist, wann eine Erstattung möglich ist und welche Rolle die Permanent Account Number (PAN) spielt, hat die AHK Indien in einem Merkblatt praxisnah zusammengestellt.
Zahlungen ohne steuerliche Registrierung in Indien
Wenn ein deutsches Unternehmen ohne Betriebsstätte in Indien Dienstleistungen erbringt und Rechnungen an einen indischen Kunden stellt, fordert die indische Seite anschließend steuerrelevante Unterlagen an. Grund ist die Dokumentationspflicht für indische Unternehmen bei Zahlungen an ausländische Geschäftspartner: Sie müssen die Existenz des ausländischen Unternehmens nachweisen können.
Folgende Dokumente sind zur Verfügung zu stellen:
  • Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts (Tax Residency Certificate)
  • Formular 10F, jetzt 41
  • No-Permanent-Establishment-Erklärung (No PE‑Declaration)
Liegen diese Unterlagen vor, kann das indische Unternehmen die Quellensteuer ordnungsgemäß abführen. Der deutsche Dienstleister erhält dann den Rechnungsbetrag abzüglich der einbehaltenen Steuer.
Fehlen die Angaben, wird nach indischem Steuerrecht ein höherer Steuersatz angewendet – aktuell 20 %.
Formular 10F, jetzt 41, und elektronische Registrierung
Deutsche Unternehmen, die in oder für Indien Dienstleistungen erbringen, benötigen das Formular 10F, das ausschließlich elektronisch über das Portal der indischen Finanzverwaltung eingereicht wird.
Die Registrierung kann mit oder ohne indische Steuernummer (PAN) erfolgen – eine indische Mobilnummer ist dafür nicht zwingend notwendig. Wichtig ist, dass parallel dazu auch die Ansässigkeitsbescheinigung und die No-PE-Erklärung eingereicht werden.
Regelung mit steuerlicher Registrierung (PAN)
Verfügt ein deutsches Unternehmen über eine Permanent Account Number (PAN) und ist somit steuerlich in Indien registriert, muss diese Nummer auf allen Rechnungen an indische Geschäftspartner angegeben werden.
Mit der PAN ist das Unternehmen nach indischem Recht grundsätzlich verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung in Indien abzugeben. Dies sollte im Vorfeld mit einem erfahrenen Steuerberater oder der AHK Indien abgestimmt werden, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Fazit: Gute Vorbereitung sichert Rechts- und Planungssicherheit
Wer als deutsches Unternehmen in Indien Dienstleistungen erbringt oder Geschäftspartner hat, sollte die steuerlichen Pflichten genau kennen. Eine korrekte Dokumentation und rechtzeitige Einreichung der erforderlichen Formulare vermeiden unnötige steuerliche Belastungen und erleichtern die Zusammenarbeit mit indischen Partnern.