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Nr. 6801668

Import

Ab 1. Oktober tritt neben der strengeren Kontingentierung die erweiterte Dokumentationspflicht für Stahleinfuhren in Kraft. Ein Schmelz- und Gieß-Zertifikat muss vorgelegt werden. Noch bis Ende September 2027 werden ergänzende alternative Nachweise akzeptiert.

Der "Regelbetrieb" für Importe von CBAM-pflichtigen Waren läuft seit Anfang des Jahres. Bisher sind vor allem Eisen, Stahl, Zement, Aluminium betroffen. Die EU denkt bereits über eine Erweiterung des Warenkreises nach.

Neben den zollrechtlichen Bestimmungen haben Importeure von Lebensmitteln zahlreiche gesetzliche Grundlagen zu beachten. Der Importeur wird rechtlich dem Hersteller gleichgestellt und hat umfassende Sorgfaltspflichten.