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Nr. 6801668

Import

Importwaren sind dem Zoll anzumelden. Es sind Zölle und Steuern zu zahlen und ggf. besondere Einfuhrbestimmungen zu beachten.

Der "Regelbetrieb" für Importe von CBAM-pflichtigen Waren läuft seit Anfang des Jahres. Bisher sind vor allem Eisen, Stahl, Zement, Aluminium betroffen. Die EU denkt bereits über eine Erweiterung des Warenkreises nach.

Neben den zollrechtlichen Bestimmungen haben Importeure von Lebensmitteln zahlreiche gesetzliche Grundlagen zu beachten. Der Importeur wird rechtlich dem Hersteller gleichgestellt und hat umfassende Sorgfaltspflichten.