L-Bank Digitalisierungsfinanzierung

Die digitale Transformation ist längst kein Trend mehr, sondern eine Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit. Mit der Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank erhalten Unternehmen in Baden-Württemberg die Chance, ihre Prozesse, IT-Infrastruktur und Geschäftsmodelle zukunftssicher zu gestalten. Ob Sie Ihre Produktion vernetzen, IT-Sicherheit ausbauen oder innovative KI-Lösungen einführen möchten. Dieses Programm unterstützt Sie mit zinsgünstigen Darlehen bis zu 25 Mio. €, Tilgungszuschüssen für KMU und der Möglichkeit, zusätzliche KfW-Zuschüsse zu kombinieren.

Wer wird gefördert?

KMU nach EU-Definition
  • Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten Größere mittelständische Unternehmen, mit bis zu 500 Mio. € Gruppenumsatz
Freiberufler und Einzelunternehmer
  • Im gewerblichen bzw. selbstständigen Bereich tätig mit Hauptsitz in Baden‑Württemberg.
Unternehmensgröße & Beteiligungsverhältnisse
  • Unternehmen dürfen keine öffentliche Beteiligung ≥ 25 % oder Beteiligung durch Großunternehmen (> 500 Mitarbeitende) aufweisen.
Standortbedingung
  • Das Vorhaben muss am Unternehmensstandort in Baden-Württemberg durchgeführt werden.

Was wird gefördert?

Die Förderung gliedert sich in drei Stufen: Basis, LevelUp und HighEnd:
Basis-Digitalisierung (Stufe 1 – nur KMU)
  • Investitionen in IT‑Infrastruktur: Hardware, Software, Netzwerke, Cloud-Technologien
  • Weiterbildungsmaßnahmen zur IT‑Infrastruktur (nur für KMU)
LevelUp-Digitalisierung (Stufe 2)
  • Digitale Transformation: Vernetzung von Prozessen, Schnittstellen zu Kunden und Lieferanten
  • Maßnahmen zur IT-Sicherheit
  • Weiterbildungen zu digitaler Transformation und IT-Security
  • Digitale Plattformen für Schulungen und Wissenstransfer
HighEnd-Digitalisierung (Stufe 3)
  • Große LevelUp-Vorhaben mit Projektdarstellung über 3 % des Jahresumsatzes
  • Big Data-Anwendungen
  • Integration KI in Wertschöpfungsprozesse
  • Schulungen zu Big Data und KI
Gefördert werden:
  • Investitionen und Betriebsmittel, etwa IT-Hardware, Software, Lizenzen, Implementierung
  • Beratungs‑ und Schulungskosten

Welche Kosten werden gefördert?

Die L-Bank Digitalisierungsfinanzierung deckt alle notwendigen und unmittelbar mit dem Digitalisierungsprojekt verbundenen Kosten ab. Dazu gehören:
1. Investitionskosten
  • Hardware: Server, Netzwerktechnik, Speicherlösungen, Industrie-PCs, IoT-Geräte
  • Software: ERP-Systeme, CRM, Produktionssteuerung, Cloud-Lösungen, KI-Tools
  • Lizenzen: Nutzungsrechte für Software und Plattformen
2. Implementierung & Integration
  • Kosten für Installation, Konfiguration und Anpassung der Systeme
  • Schnittstellenentwicklung zur Vernetzung von Prozessen
3. IT-Sicherheit
  • Firewalls, Verschlüsselungssysteme, Sicherheitssoftware
  • Penetrationstests und Sicherheitskonzepte
4. Beratungs- und Schulungskosten
  • Externe Beratung zur Projektplanung und Umsetzung
  • Schulungen für Mitarbeiter zu IT, Digitalisierung, KI und IT-Security
5. Cloud- und Plattformdienste
  • Gebühren für Cloud-Speicher, SaaS-Dienste, digitale Schulungsplattformen

Nicht förderfähige Kosten

  • Standard-IT-Grundausstattung: PCs, Tablets, Smartphones ohne Digitalisierungsfortschritt
  • Reine Ersatzbeschaffung: Austausch alter Geräte ohne neue digitale Funktion
  • Marketingmaßnahmen: Online-Werbung, SEO, Social-Media-Kampagnen
  • Eigenleistungen: Arbeitszeit eigener Mitarbeiter
  • Reisekosten, Messebesuche oder allgemeine Informationsveranstaltungen
  • Projekte, die vor Antragstellung begonnen wurden
  • Sektorale Ausschlüsse: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, fossile Heiztechnik

Wie hoch ist der Förderanteil?

Zinsgünstiges Darlehen : bis zu 100 %

Die L-Bank finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Kosten durch ein zinsverbilligtes Darlehen, bis zu maximal 25 Mio. € pro Vorhaben.
Tilgungszuschüsse der L-Bank (nur für KMU, Stand 01.07.2025)
Förderstufe Zuschuss in % des Darlehensbetrags Besondere Bedingungen
Stufe 1 (Basis) 0 %
Stufe 2 (LevelUp) 5,0 % für Vorhaben bis 250.000 € Nur KMU
Stufe 3a (HighEnd) 1,0 % KMU, große Projekte > 3 % Umsatz
Stufe 3b (HighEnd – KI) 2,0 % KMU, Big‑Data/KI-Vorhaben
Für größere Unternehmen (non‑KMU) 0 % In allen Stufen
Zuschüsse nicht kombinierbar: KMU erhalten entweder den landesseitigen Digitalisierungszuschuss oder den L-Bank-Zuschuss.

KfW ERP-Förderzuschuss (nur Stufen 2 & 3)

  • Zusätzlich zum L‑Bank-Darlehen kann ein ERP-Zuschuss der KfW beantragt werden:
    • Stufe 2 (LevelUp): bis zu 3 % des Darlehensbetrags.
    • Stufe 3 (HighEnd): bis zu 5 %, max. 200.000 €.

Wie sind die Darlehens-Konditionen?

Laufzeitoptionen:
  • 5 Jahre
  • 7 Jahre
  • 10 Jahre
Zinsbindung:
  • Über die gesamte Laufzeit (max. 10 Jahre)
  • Zinssatz wird von der L‑Bank vergünstigt
Tilgungsfreie Anlaufphase:
  • Bis zu 2 Jahre möglich
  • Danach reguläre Tilgung in gleichbleibenden Raten
Hausbankenverfahren:
  • Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank
  • L-Bank refinanziert das Darlehen
Sicherheiten:
  • Werden von der Hausbank festgelegt
  • Üblich sind Unternehmens- oder Projektbesicherungen
Vorzeitige Rückzahlung:
  • Möglich, aber ggf. mit Vorfälligkeitsentschädigung

Wo stellt man den Antrag?

Weitere Informationen, die vollständige Förderrichtlinie sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie bei der L-Bank: Zuschussvariante (direkter Zuschuss) oder Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss).
  • Das Antragsverfahren in der Darlehensvariante wird von der Hausbank abgewickelt. Förderanträge sind deshalb direkt bei der Hausbank zu stellen. Die Hausbank leitet den Antrag dann gegebenenfalls an die L-Bank weiter.
Das Unternehmen muss bei der Antragstellung eine Projektbeschreibung mit einreichen. In der Projektbeschreibung muss der Digitalisierungsfortschritt für das antragstellende Unternehmen deutlich werden.

Wann stellt man den Antrag?

Vor Beginn des Vorhabens
  • Der Antrag muss unbedingt vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder Auftragserteilung gestellt werden.
  • Sobald ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wurde, ist das Projekt nicht mehr förderfähig.
Projektstart erst nach Zusage
  • Beginnen Sie mit der Umsetzung erst, wenn die L-Bank den Antrag genehmigt hat und die Hausbank die Finanzierung bestätigt.

Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?

Ihre IHK unterstützt Sie bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung. Ihren Ansprechpartner finden Sie unter “Kontakt”.