Wirtschaftssatzung und Beitragsordnung

Wirtschaftsplanung und Finanzen
Jährlich neu entscheidet die IHK-Vollversammlung als oberstes Beschlussgremium über den Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Finanzplan) der IHK und damit auch für den Beitragsbereich über die Höhe der Grundbeiträge und des Umlagen-Hebesatzes. Dieser Beschluss, die Wirtschaftssatzung, wird elektronisch im Bundesanzeiger beziehungsweise auf der Internetseite der IHK Südlicher Oberrhein veröffentlicht.
Beiträge
Die IHK Südlicher Oberrhein vertritt als Organ der wirtschaftlichen Selbstverwaltung die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen und nimmt zahlreiche hoheitliche Aufgaben wahr. Dafür erhebt sie Beiträge nach dem Prinzip der Pflichtmitgliedschaft.