Datenschutzinformationen für Vertragspartner

Informationspflicht gegenüber Vertragspartnern und Vertragsinteressenten (vorvertragliches Schuldverhältnis) gem. Art. 13 DSGVO
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Datenschutzhinweise erfolgen gegenüber Vertragspartnern und gegenüber Vertragsinteressenten, mit denen die IHK Südlicher Oberrhein ggf. einen Vertrag abschließen wird.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Die IHK Südlicher Oberrhein ist verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts.

Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Die behördliche Datenschutzbeauftrage ist: Aslihan Kilic, TÜV SÜD Akademie GmbH, Westendstraße 160, 80339 München, E-Mail: aslihan.kilic@tuvsud.com

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben, um
  • entweder Ihr Vertragsangebot prüfen und über eine Annahme entscheiden zu können (vorvertragliches Schuldverhältnis) oder
  • um einen Vertrag mit Ihnen schließen und durchführen zu können
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO verarbeitet.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
  • das Vertragsmanagement und
  • die Finanzbuchhaltung in der IHK
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.

Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Erfüllung der oben genannten Zwecke verarbeitet. Nach der Zweckerfüllung werden die vorgenannten Daten, sofern systemseitig möglich, gelöscht; andernfalls wird der Personenbezug durch Anonymisierung entfernt und ein Zugriff auf Ihre Daten gesperrt. Gesetzliche, vertragliche oder satzungsmäßige Aufbewahrungsfristen können die Löschung bzw. Sperrung der Daten hemmen. Die Verjährungsfristen können wegen §§ 195 ff. Bürgerliches Gesetzbuch bis zu dreißig Jahre betragen; die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Daneben sind die steuerrechtlichen, handelsrechtlichen, abgaberechtlichen und sonstigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu beachten. Die dort vorgesehenen Fristen zur Aufbewahrung/ Dokumentation betragen sechs bis zehn Jahre zuzüglich der Festsetzungsverjährung von weiteren vier Jahren. Ansonsten besteht auch die Verpflichtung zur Andienung aller Unterlagen, die die IHK Südlicher Oberrhein nicht mehr zur Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigt, an das Landesarchiv Baden-Württemberg. Um nicht gegen gesetzliche Regelungen zu verstoßen oder die Möglichkeit zu verlieren, einen Anspruch durchzusetzen oder uns gegen einen solchen zu verteidigen, behalten wir uns vor, die Daten erst nach Ablauf der letzten Frist zu löschen, die die Datenspeicherung legitimiert. Im Falle der Einwilligung erfolgt mit Widerruf der Einwilligung die Datenlöschung.

Betroffenenrechte
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO) sowie gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten könne Sie mit Wirkung für die Zukunft jederzeit uns gegenüber widerrufen.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationssicherheit Baden-Württemberg mehr Infos unter: www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Vertrag oder Vorvertrag.