Finanzierungshilfen

Auf dieser Seite finden sich Informationen zu verschiedenen Förderprogrammen im Bereich Wohnbau. Ob Bau, Kauf oder Modernisierung – für viele Vorhaben stehen staatliche Fördermittel zur Verfügung. Diese reichen von zinsgünstigen Darlehen über Zuschüsse bis hin zu steuerlichen Vergünstigungen. Besonders für energetische Sanierungen, den Bau von energieeffizienten Häusern oder barrierefreies Wohnen gibt es eine Vielzahl von Programmen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Die hier aufgelisteten Angebote sollen dabei helfen, einen Überblick über die bestehenden Möglichkeiten zu erhalten und passende Förderungen zu identifizieren.

Mietwohnungsfinanzierung - Mitarbeiterwohnen

Unternehmen können ihren Mitarbeitenden bei der Wohnungssuche unterstützen, indem sie ihnen Wohnraum zur Verfügung stellen. Für diesen Zweck gibt es Fördermittel vom Land.
Das Land Baden-Württemberg gewährt Zuschüsse für den Bau oder Erwerb von sozialem Wohnraum für Mitarbeitende. Diese Förderung orientiert sich an der allgemeinen Wohnraumförderung des Landes, umfasst jedoch einige spezielle Regelungen. So darf der Zuschuss nur unter Beachtung des europäischen Beihilferechts gewährt werden, das den fairen Wettbewerb sicherstellt.
Es wird zwischen Mitarbeiterwohnungen und Werkmietwohnungen unterschieden. Mitarbeiterwohnungen können nicht gekündigt werden, wenn das Arbeitsverhältnis endet, während bei Werkmietwohnungen Miet- und Arbeitsverhältnis gleichzeitig enden. Die Fördermittel für Mitarbeiterwohnungen sind höher als für Werkmietwohnungen. In beiden Fällen gilt: Je länger der Wohnraum ausschließlich von Mitarbeitenden mit Wohnberechtigungsschein genutzt wird, desto höher fällt die Subvention aus.
Wie bei allen Wohnraumförderungen des Landes Baden-Württemberg erfolgt die Abwicklung auch der Förderung für Mitarbeiterwohnungen über die L-Bank.
Alle Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Mietwohnungsfinanzierung

Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Förderprogramms Wohnungsbau BW 2022 landesweit die Schaffung von Sozialmietwohnraum.
Gefördert werden der Neubau, der Erwerb von neuen Mietwohnungen sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums in Baden-Württemberg. Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums sind insbesondere der Ausbau eines Dachgeschosses, das Aufstocken eines Gebäudes, der Anbau an ein Gebäude, die Umwandlung von Räumen, die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung bisher anderen als Wohnzwecken dienten, oder die Erneuerung leer stehender Wohnungen, die nicht mehr für Wohnzwecke geeignet und genutzt sind. Mit umfasst ist der etwaige Erwerb des umzubauenden Gebäudes.
Alle Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Junges Wohnen

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg fördert 2024 erstmalig Wohnheimplätze für Auszubildende. Die neue Förderlinie „Junges Wohnen“ ergänzt künftig die Angebote der sozialen Wohnraumförderung. Sie knüpft an eine gleichnamige Initiative des Bundes an: Deren Ziel ist es, die Wohnsituation von Studierenden und Auszubildenden durch Wohnheimplätze zu verbessern. Hierfür stellt der Bund Mittel zur Verfügung. Die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende wird in Baden-Württemberg vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gefördert, die für Auszubildende nun erstmals vom Bauministerium. Mit dem Jungen Wohnen wird künftig die Schaffung und Modernisierung von Wohnheimplätzen und gemeinschaftlich genutzten Räumen investiv unterstützt. Damit soll Auszubildenden zusätzlicher mietpreisgünstiger Wohnraum in Wohnheimen zur Verfügung gestellt werden.
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