Chancen-Aufenthaltsrecht

Viele von Ihnen spüren im Unternehmensalltag die Auswirkungen des Mangels an qualifizierten Fach- und Arbeitskräften. Angesicht des hohen Bedarfs an Personal in den Betrieben ist es dringend notwendig, alle Potenziale zu identifizieren und zu aktivieren. Eine Gesamtstrategie zur Fachkräftesicherung enthält viele Stellschrauben, an denen gedreht werden muss. Eine davon ist die nachhaltige Integration von Geflüchteten, die in den vergangenen acht Jahren nach Deutschland gekommen sind.
Als IHK-Organisation setzen wir uns seit 2016 dafür ein, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Integration in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern und Rechtssicherheit für die Unternehmen bei der Einstellung von Menschen mit Fluchthintergrund zu schaffen. Die aktuelle Koalition hat im vergangenen Jahr eine gesetzliche Neuerung auf den Weg gebracht, die gut integrierten Geflüchteten, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status in Deutschland leben, eine Perspektive bietet, rechtssicher im Land zu bleiben: das Chancen-Aufenthaltsrecht. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten Geduldete bei Erfüllung folgender Voraussetzungen eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis:
  1. Aufenthaltsdauer von mindestens fünf Jahren zum Stichtag 31.Oktober 2022
  2. Ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland (geduldet oder gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis)
  3. Keine Vorstrafen mit mehr als 50 Tagessätzen (bzw. mehr als 90 Tagessätzen bei ausländerrechtlichen Straftaten)
  4. Keine vorsätzliche und wiederholte Identitätstäuschung
  5. Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die Zeit in der Chancen-Aufenthaltserlaubnis soll es ihnen ermöglichen, die Kriterien für die Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG) oder für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG) zu erfüllen.
Sie beschäftigen derzeit Geflüchtete, die sich in einer Duldung befinden? Sie sind sich unsicher, ob die Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts für Ihre Mitarbeitenden oder Auszubildenden mit Fluchthintergrund in Frage kommt? Sie wollen mehr über die Möglichkeiten des Chancen-Aufenthaltsrechts erfahren? Nehmen Sie gerne Kontakt auf mit Ihrem IHK-Ansprechpartner Ibrahim Sarialtin.
Sie finden unter dem Punkt „weitere Informationen“ Details zu den neuen gesetzlichen Regelungen. Die Infografiken wurden vom NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge entwickelt. Das NETZWERK unterstützt Betriebe aller Größen, Branchen und Regionen, die geflüchtete Menschen beschäftigen oder sich ehrenamtlich engagieren wollen, und bietet Informationen und die Möglichkeit zum Austausch an. Informieren Sie sich weiter auf: Unternehmen-integrieren-Flüchtlinge.

Stadtkreis Freiburg & Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Region Ortenau Landkreis Emmendingen
Ibrahim Sarialtin
Aus- und Weiterbildung
Fachberatung Ausbildung von Zugewanderten

IHK Südlicher Oberrhein
Schnewlinstr. 11 - 13
79098 Freiburg

Tel: +49 761 3858-175
Fax: +49 761 3858-4175
E-Mail: ibrahim.sarialtin@freiburg.ihk.de
Julia Gauerhof
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Fachberatung Ausbildung von Zugewanderten

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Rodrigo da Silva
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Herr Sarialtin betreut die Stadt Freiburg und den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Rodrigo da Silva betreut den Landkreis Emmendingen. Frau Gauerhof ist zuständig für den Ortenaukreis.