Ferienreiseverordnung
Lkw-Ferienfahrverbot
Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonn- und Feiertagsfahrverbot an allen Samstagen im Juli und August * von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen (ab 2,8 t zGG des Zugfahrzeugs) auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hält auf seiner Homepage weitere Informationen bereit. Auch der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) stellt hierzu jedes Jahr aktualisierte Straßenkarten mit den gesperrten Streckenabschnitten zur Verfügung.
* der genaue Zeitraum kann von Jahr zu Jahr geringfügig variieren.