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Nr. 6768302

Raumordnung & Bauleitplanung

Die IHK Südlicher Oberrhein setzt sich für gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen in der Region ein. Dazu gehört auch eine wirtschaftsnahe Raumordnung. Als Träger öffentlicher Belange nimmt die IHK zu Landes-, Regional- und Bauleitplanungen (Bebauungs- und Flächennutzungsplänen) Stellung und vertritt die Interessen der regionalen Wirtschaft.
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Festsetzungen in Bebauungsplänen können für Unternehmen weitreichende Konsequenzen haben. Dies betrifft auch Bebauungspläne in der Nachbarschaft, denn mit der Festsetzung der „Art der baulichen Nutzung” (zum Beispiel Gewerbe- oder Wohngebiet) sind zugleich Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Emissionen und Immissionen verbunden.

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Unternehmen wird geraten, sich regelmäßig über Aktivitäten der Gemeinde im Bereich der Bebauungsplanung zu informieren. Um einen Bebauungsplan nach Verabschiedung noch anfechten zu können, kann ein Unternehmen einen Antrag auf Normenkontrolle stellen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Betrieb bereits während der Offenlage fristgerecht Einwände vorgebracht hat.