Temu, Shein & Co.: EU verschärft Zollregeln

Zum 1. Juli 2026 hat die Europäische Union die bisherige Zollfreigrenze für Warensendungen aus Drittstaaten unter 150 Euro abgeschafft. Damit reagiert die EU auf den stark wachsenden Direktversand günstiger Produkte über Plattformen wie Temu oder Shein und will für fairere Wettbewerbsbedingungen im europäischen Handel sorgen.
Für online bestellte Waren aus Nicht-EU-Ländern wird künftig eine pauschale Zollgebühr von drei Euro je Artikelkategorie erhoben. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu reduzieren, die Kontrolle grenzüberschreitender Lieferungen zu verbessern und den Verbraucherschutz zu stärken.
Der Handelsausschuss der IHK Südlicher Oberrhein hatte die ungleichen Wettbewerbsbedingungen durch vielfach kaum kontrollierte Billigimporte in den vergangenen Jahren wiederholt kritisch thematisiert. Mit der Abschaffung der Zollfreigrenze werden nun erste Konsequenzen gezogen.
Hintergrund ist das enorme Sendungsaufkommen: Nach Angaben des Europäischen Parlaments wurden 2024 rund 4,6 Milliarden Pakete mit einem Warenwert von unter 150 Euro in die EU eingeführt. Der Großteil stammte aus China und wurde über Online-Plattformen wie Temu oder Shein vertrieben.
Für Fragen zur Verzollung wenden sie sich bitte an Susi Tölzel.