Rechtsklarheit bei unbemannten Läden an Sonn- und Feiertagen
Der Landtag Baden-Württemberg hat am 5. Februar 2026 eine bedeutende Änderung des Landesladenöffnungsgesetzes beschlossen. Erstmalig schafft das Gesetz einen rechtssicheren Rahmen für vollautomatisierte, personenfreie Verkaufsstellen – und eröffnet damit neue Chancen für die wohnortnahe Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum.
Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) hatte sich bereits in der Anhörung für die Anpassung ausgesprochen. „Die neue Regelung ermöglicht eine tragfähige rechtliche Grundlage für diese Zukunftsform des Handels und verbessert die Versorgungsmöglichkeiten in vielen Regionen“, erklärt Bernhard Nattermann, Handelsfachmann der IHK Bodensee-Oberschwaben und Federführer Handel im BWIHK.
Neue Öffnungsmöglichkeiten für Smart Shops
Mit der Gesetzesänderung können vollautomatisierte Verkaufsstellen mit bis zu 150 m² Verkaufsfläche künftig weitreichende Öffnungszeiten nutzen und auch an nahezu allen Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr geöffnet sein. Besonders für Standorte ohne kontinuierliche Personalabdeckung ist das ein entscheidender Faktor, damit sich wirtschaftlich tragfähige Konzepte entwickeln können.
Die erweiterten Öffnungsmöglichkeiten machen vollautomatisierte Verkaufsstellen zu einem echten Baustein moderner Nahversorgung. Gerade dort, wo klassische Strukturen wie Bäckereien, Metzgereien oder kleine Lebensmittelgeschäfte wegfallen, entstehen neue Chancen, Grundversorgung wohnortnah und zuverlässig sicherzustellen.
Potenzial für über 540 Gemeinden - Die IHK-Organisation hat für Baden-Württemberg über 540 Landgemeinden identifiziert, in denen zwischen 1.000 und 5.000 Menschen leben – klassische Zielgruppen für vollautomatisierte Kleinstläden. Viele dieser Kommunen haben sich aufgrund der bislang fehlenden Rechtssicherheit noch nicht an Smart-Store-Lösungen herangewagt. Das dürfte sich mit der Gesetzesanpassung ändern.
Nach Einschätzung des BWIHK wird die Zahl vollautomatisierter Verkaufsstellen nun schrittweise ansteigen – nicht nur im ländlichen Raum, sondern auch in Stadtteilen größerer Kommunen.