Entwicklung der Gewerbesteuern am südlichen Oberrhein

Die finanzielle Handlungsfähigkeit von Städten und Gemeinden hängt maßgeblich von ihrer verlässlichsten und ertragreichsten Einnahmenquelle ab: der Gewerbesteuer. Als kommunale Steuer sichert sie die Finanzierung der lokalen Infrastruktur, von Schulen und Kitas bis hin zu Straßen und Freizeiteinrichtungen. Auf der anderen Seite bestimmt diese Stellschraube aber auch direkt die Attraktivität eines Wirtschaftsstandortes.

Höhere Einnahmen auch aufgrund von Steuererhöhungen

Betrachtet man die vergangenen zehn Jahre, so zeigt sich, dass das Gewerbesteueraufkommen in den Gemeinden Baden-Württembergs durchaus kräftig gestiegen ist: lag es 2015 noch bei 5,6 Milliarden Euro, erreichte es 2025 auf 9,2 Milliarden. Euro an. Insbesondere im Zeitraum 2015 bis 2019 beruhte dies zum Großteil auf der guten konjunkturellen Entwicklung Baden-Württembergs. In Folge der wirtschaftlichen Erholung nach der Covid-19-Pandemie und der einsetzenden höheren Inflation stieg das Aufkommen nominal ein zweites Mal deutlich an, während es seit 2023 rückläufig ist.
Leider basieren diese höheren Einnahmen aber nicht allein auf dem Erfolg der baden-württembergischen Wirtschaft. Auch Steuererhöhungen haben dazu beigetragen. Dies macht eine Langfristbetrachtung der Gewerbesteuerhebesätze in den Gemeinden am südlichen Oberrhein deutlich. 79 der 126 Gemeinden des Kammerbezirks haben im Laufe der vergangen 10 Jahre auf dieses Mittel zurückgegriffen, während nur zwei Gemeinden ihre Steuersätze gesenkt haben.

Allein im vergangenen Jahr gab es erneut 18 Gemeinden, die beschlossen haben, ihren Gewerbesteuerhebesatz anzuheben, während dem nur eine einzige Gemeinde mit einer Absenkung gegenübersteht.


Dieser kontinuierliche Anstieg der Steuersätze ist das Resultat drängender struktureller Probleme auf der kommunalen Ebene. Der primäre Treiber ist der chronische Haushaltsdruck. Gemeinden sehen sich mit einer stetig wachsenden Last an übertragenen Pflichtaufgaben – insbesondere im Sozial- und Jugendbereich – konfrontiert, ohne dass ein adäquater finanzieller Ausgleich durch Bund und Länder erfolgt. Um drohende Haushaltsdefizite abzuwenden oder die Vorgaben der aufsichtsbehördlichen Haushaltskonsolidierung zu erfüllen, bleibt den Kommunen oft kein anderer Ausweg, als an der Hebesatzschraube zu drehen. Zudem verschärfen inflationäre Kostensteigerungen im kommunalen Kernhaushalt und ein enormer Investitionsstau in der lokalen Infrastruktur diesen fiskalischen Zugzwang.

Unternehmen dürfen nicht die Zeche zahlen

Aus Sicht der Wirtschaft verdeutlicht diese Entwicklung umso mehr, wie elementar ein robustes Wirtschaftswachstum für das kommunale Gefüge ist. Nur eine florierende Wirtschaft generiert jene Steuereinnahmen, die Gemeinden überhaupt erst in die Lage versetzen, ihre vielfältigen Aufgaben – von der Daseinsvorsorge bis zum Ausbau der lokalen Infrastruktur – verlässlich zu erfüllen.
Gleichzeitig offenbart die Dynamik der letzten zehn Jahre jedoch eine gefährliche Schieflage im föderalen System: Wenn Bund und Länder fortlaufend neue Gesetze erlassen, bürokratische Auflagen verschärfen und zusätzliche Pflichtaufgaben an die Kommunen delegieren, ohne für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen, wird das Problem lediglich nach unten durchgereicht. Unternehmen dürfen hierbei nicht als das letzte Glied in der fiskalischen Kette missbraucht werden, das am Ende die Zeche für den personellen und administrativen Aufwuchs in den Rathäusern zahlt. Eine fortlaufende Erhöhung der Gewerbesteuer-Hebesätze droht die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu untergraben und entzieht ihnen genau jene Liquidität, die für zukunftsweisende Investitionen am Standort dringend benötigt wird.

Hintergrund: Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist ein von jeder Gemeinde eigenständig festgelegter Multiplikator, der die endgültige Steuerlast eines Unternehmens bestimmt. Er wird auf den vom Finanzamt ermittelten Gewerbesteuermessbetrag (3,5 Prozent des Gewerbeertrags) angewendet. Durch diese Multiplikation (z. B. Messbetrag × 400 Prozent) errechnet sich die fällige Gewerbesteuer, weshalb der Hebesatz das zentrale Stellglied für die kommunale Steuerhöhe ist.